Riklin Kathy · Nationalrat · 2007-12-04
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04
Wortprotokoll
Bewahrung des immateriellen Kulturerbes sowie Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind zwei Anliegen, die in unserer Schweiz mit ihrer vielfältigen kulturellen Tradition eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Gerade unser Land - die Schweiz, la Suisse, la Svizzera, la Svizra - verfügt über einen grossartigen Reichtum an nichtmateriellem Kulturerbe und kulturellen Ausdrucksformen. Sie sind für die kulturelle Identität und das Bild unseres Landes von grosser Bedeutung.
Es gibt nicht nur monumentales Weltkulturerbe wie den Stiftsbezirk und die Stiftsbibliothek St. Gallen, die Altstadt von Bern oder das Kloster St. Johann in Müstair. Unsere schützenswerte Kultur beinhaltet mehr, sie besteht nicht nur aus Gebäuden in Stein: Auch geistiges Kulturgut ist von hohem Wert, und dieses soll mit den Unesco-Konventionen geschützt werden. Immaterielles Kulturgut wie Sagen, Sitten und Gebräuche, auch das Sechseläuten, Prozessionen und Dialekte sind kulturelle Werte, die die Schweiz ausmachen.
Dasselbe gilt für den Bereich, der mit der zweiten Unesco-Konvention abgedeckt werden soll, für die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen. Wir haben in diesem Saal nun für ein Jahr zwei Schweizer Fahnen: eine für die materiellen Werte und eine für die immateriellen Werte. Ich verstehe daher nicht, dass die SVP diesen beiden Übereinkommen der Unesco die Unterstützung verweigert. Unsere Nachbarländer haben diese beiden Konventionen bereits ratifiziert oder mindestens angenommen. 80 Staaten haben die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert bzw. angenommen, 69 Staaten die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Schweiz einen Prototyp oder ein Urbeispiel der kulturellen Vielfalt darstellt. Darauf dürfen wir stolz sein. Wenn wir die historisch entstandenen immateriellen kulturellen Reichtümer im Wallis, in der Romanisch sprechenden Schweiz, im Jura oder in Appenzell anschauen, dann wird klar, dass uns viel an der Erhaltung, Bewahrung, Erfassung und Weitergabe dieser unbezahlbaren Schätze liegen sollte.
Zu den gegnerischen Argumenten: Es stimmt, für die Kultur sind gemäss Artikel 69 der Bundesverfassung die Kantone zuständig. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe des Bundes, die kulturelle Vielfalt zu schützen. Auch dies steht in der Bundesverfassung, und zwar bereits im Zweckartikel, in Artikel 2. Bei der kulturellen Vielfalt geht es somit eindeutig um das nationale Anliegen, die regionale Vielfalt der Schweiz auch auf internationaler Ebene zu verteidigen. Dies ist insbesondere im Zeitalter der Informationsgesellschaft mit den neuen digitalen Technologien und ihren technischen Möglichkeiten und Gefahren von grösster Bedeutung. Die Globalisierung hat zu grossen Veränderungen geführt, zu Chancen und Risiken. Diesen ist Rechnung zu tragen.
Ich möchte vor allem die rechte Seite des Rates daran erinnern: Die Kultur ist auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Schutz und internationale Regeln dienen daher auch unseren heimischen Kulturschaffenden - es handelt sich um rund 100 000 Personen - und dem Erhalt der Wertschöpfung der Kultur, die heute in der Schweiz beinahe 18 Milliarden Franken beträgt. Die kulturelle Vielfalt und die Möglichkeit der kulturellen Entfaltung sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für eine friedvolle Koexistenz von verschiedenen Völkern. Mit der Gewährung der kulturellen Vielfalt und der Eigenheiten wird auch ein wesentlicher Beitrag zum Frieden geleistet.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt diesen beiden Vorlagen aus Überzeugung zu - mit wehender Schweizer Fahne, um das Bild von vorher aufzunehmen.