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Pfister Theophil · Nationalrat · 2007-12-04

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt die Ratifizierung der Konventionen grösstenteils ab. Mit diesen beiden Bereichen "Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" und "Bewahrung des immateriellen Kulturerbes" auf der Ebene der Unesco und des Völkerrechtes und mit der Frage nach Ratifizierung oder Nichtratifizierung ist auch die Frage verbunden, wieweit wir immer neue verbindliche Abkommen abschliessen wollen und wieweit wir solche verbindlichen Abkommen ins nationale Recht aufzunehmen gewillt sind. Damit verbunden sind stets auch eine Ausdehnung des internationalen Rechtes, eine Einschränkung der demokratischen Rechte und eine Beamtenreisetätigkeit zu x Kongressen und anderen Veranstaltungen in der ganzen Welt. Gerade in unserem direktdemokratischen Land sind solche Abkommen für unsere einmaligen Volksrechte zu einer Belastung geworden, und wir sollten uns deshalb auf das absolut Notwendige beschränken. Es ist sicher nicht so, dass - wie die Linke gerne ausführt - durch die Ratifikation der schweizerischen Kulturpraxis Legitimation gegeben und Schutz gewährt wird. Vielmehr wird ein neuer Konfliktbereich zwischen der direkten Demokratie und den Freiheiten des Volkes bei Abstimmungen provoziert. Das Abkommen ist kündbar, aber wir sollten uns diesen möglichen Eklat nicht selbst einfädeln.

Es ist doch eigenartig, dass jene, die die unterschiedlichen Schweizer Kulturen immer leise belächelt haben, heute diese Vielfalt mit internationalen Abkommen und mit allerhand Registrierungen schützen wollen. Dies ist eine Vorstellung, die sicher nicht dem Bereich der unabhängigen [PAGE 1796] Kulturschaffenden und der zuständigen Kantone entstammt. Das Recht auf eine eigene Kulturpolitik ist in unserem Land nicht gefährdet.

Die APK unseres Rates hat gemäss einem Mitbericht dieser Ratifizierung lediglich mit 9 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die SVP-Fraktion wird aus grundsätzlichen staatspolitischen Erwägungen der Ratifizierung nicht zustimmen. Insbesondere ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass gemäss Artikel 69 der Bundesverfassung in unserem Land primär die Kantone für die Kultur zuständig sind und dass der Bund keinen generellen Auftrag oder gar eine Verpflichtung hat, die Kultur darüber hinaus zu fördern. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass gerade durch die staatliche Förderung oder die Fixierung der Entwicklung der kulturellen Vielfalt ein schlechter Dienst erwiesen wird.