Stahl Jürg · Nationalrat · 2007-12-04
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04
Wortprotokoll
Ich habe in der Eintretensdebatte ausführlich berichtet, wie wir das in der Kommission gemacht haben. Absätze 3 und 4 gehören natürlich zusammen und bilden eigentlich ein gesamtheitliches Konzept.
Im ersten Teil von Absatz 3 wird das Wort "preisgünstig" definiert; darüber haben wir jetzt noch nicht gesprochen. Im KVG ist das Wort "preisgünstig" bisher nur im Zusammenhang mit dem Einsatz von oder der Substitution durch Generikapräparate aufgeführt worden. Die Minderheit Fasel will diesen gesamten Absatz streichen. Sie nimmt dafür das Wort "preisgünstig" in Absatz 4 auf, dies jedoch, ohne es zu definieren. Es handelt sich also im zweiten Teil um verschiedene Konzepte; das war jetzt Gegenstand der Diskussion.
Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen vor, die Kosten für Forschung und Entwicklung bei Originalpräparaten angemessen zu berücksichtigen. Dafür gibt es auch eine klare Begründung. Weil bisher die gängige Praxis auf Stufe Verordnung geregelt war, nun aber in den Artikeln 52 und 52a die wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelzulassung und -vergütung neu im Gesetz verankert sind, scheint es für die Mehrheit der Kommission logisch, das Problem entsprechend den Spielregeln zu lösen. Darum hat sich die SGK mit 12 zu 8 Stimmen für diesen Absatz 3 entschieden.
Ich teile die Angst von Bundesrat Couchepin und von Kollege Fasel nicht, denn das BAG wird weiterhin gestützt auf die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit abschliessend beurteilen, ob ein Medikament auf die Spezialitätenliste kommt. Ich sehe nicht ein, warum hier vor Rekursen gewarnt wird, denn Swissmedic erledigt den gesundheitspolitischen Auftrag, und das BAG wird weiterhin damit betraut sein, zu beurteilen, was in die Spezialitätenliste aufgenommen wird. Folglich ist eben Absatz 4 auch im Zusammenhang zu sehen, weil dort zwei weitere wichtige Eckpfeiler im Gesetz geregelt werden. Die dreijährliche Überprüfung war unbestritten, aber auch der Vergleich mit anderen Ländern. Hier will die Minderheit von Kollege Fasel den Absatz mit "preisgünstig" ergänzen; sie sieht eine preisgünstige Arzneimittelversorgung ausschliesslich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Diesen Antrag hat die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ich ermuntere Sie, eben das auch zu tun, Herr Bundesrat Couchepin. Die Absätze 3 und 4 gehören eigentlich in sich zusammen; wenn man zuerst Ja sagt und dann Nein, dann ist die Gesetzessystematik nicht mehr gegeben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.