Hubmann Vreni · Nationalrat · 1999-12-21
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
In Artikel 21 haben wir die Kompetenzen der Kassenkommission für den Erlass von Reglementen und Statuten und von wichtigen Grundsätzen festgelegt. Der vorliegende Artikel 27 sieht nun vor, dass in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht die paritätisch zusammengesetzte Kassenkommission, sondern der Bundesrat diese Kompetenzen wahrnimmt. Die Kassenkommission ist lediglich anzuhören. Das kommt mir vor, wie wenn wir einem Kind eine Modelleisenbahn zu Weihnachten schenken; es darf aber zwei Jahre lang nur zuschauen, wie sein Vater oder seine Mutter damit spielt. So geht das nicht.
Doch werden wir wieder ernsthaft. Was heisst eine solche Regelung konkret? Sie bedeutet, dass gerade in der Zeit, in der alles Grundsätzliche entschieden wird und die neuen Strukturen festgelegt werden, der Bundesrat allein das Sagen hat. Die Kassenkommission kann nicht einmal mitentscheiden. Erst nach zwei Jahren, wenn alles festgelegt ist, darf die Kassenkommission die Zügel übernehmen. Ein solches Vorgehen ist für uns nicht akzeptabel. Es widerspricht der Idee der Sozialpartnerschaft.
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie deshalb, diesen Artikel zu streichen. Es geht darum, die Mitwirkungsrechte der Versicherten bei der Ausarbeitung der Reglemente zu respektieren.