Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-12-10
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-12-10
Wortprotokoll
Die Armee verfügt bereits heute über gewisse Informationen zu Vorstrafen und hängigen Strafverfahren. Im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) werden über Vorstrafen nur folgende Informationen erfasst: Datum des Urteils, Strafmass, Vollzugsart - bedingt oder unbedingt -, verletztes Gesetz. Der konkrete Straftatbestand darf nicht erfasst werden. Das Pisa ist in seiner Konfiguration für strafbare Handlungen von Armeeangehörigen vor allem auf die Fälle des Ausschlusses aus der Armee und der militärischen Beförderung zugeschnitten. Die Rechte der Einsicht ins Strafregister sind jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen personell wie auch materiell stark eingeschränkt. Nur wenige Funktionsträger innerhalb der Armee dürfen ins Register Einsicht nehmen, und dies zudem nur für abschliessend festgelegte Zwecke. Die generelle strafrechtliche Überprüfung aller Armeeangehörigen, um festzustellen, ob eine Waffe abgegeben werden darf, gehört nicht dazu.
Zusätzlich hat die Armee die Möglichkeit, eine relativ aufwendige und zeitintensive Personensicherheitsprüfung anzuordnen. Deren Sinn ist es, zu prüfen, ob ein Armeeangehöriger im Hinblick auf seine spätere Einteilung oder auf eine Beförderung im Umgang mit klassifizierten Informationen ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Dafür braucht es die Einwilligung des Betroffenen.
Der Bundesrat erachtet es als grundsätzlich sinnvoll, dass die Armee Informationen über Vorstrafen und hängige Strafverfahren besitzt. Ob und inwiefern solche Informationen sachdienlich sind und Verfahren, Abläufe und rechtliche Grundlagen in diesem Zusammenhang geändert werden sollen, wird derzeit geprüft.
Gemäss Bundesverfassung ist jeder Schweizer Bürger verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Ein allfälliger Migrationshintergrund eines Armeeangehörigen ist für die Militärbehörden nicht von Bedeutung. Diese Daten werden auch nicht als solche erfasst, weshalb auch nicht auf die letzte Frage geantwortet werden kann. Jede andere Art von Beurteilung würde auf subjektiven Einschätzungen basieren. Alle Angehörigen der Armee werden als gleichberechtigte Schweizer behandelt.