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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2007-12-10

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Letzte Woche haben wir breit für und wider die Entkriminalisierung von Cannabis gesprochen. Zusammenfassend halte ich fest: Es gibt sowohl viele Gründe für als auch viele Gründe gegen den Konsum von Cannabis. Hier gehen die Meinungen weit auseinander.

Wir sind uns in diesem Saal aber einig darüber, dass Cannabis nicht von Jugendlichen konsumiert werden soll, dass es hier dringendst einen griffigen Jugendschutz und entsprechende Präventivmassnahmen braucht. Ich persönlich bin dezidiert der Ansicht, dass der Konsum von Cannabis keinesfalls vor dem Alter von 18 Jahren freigegeben werden soll. Und ich bin davon überzeugt, dass Lehrkräfte, Lehrmeister und Erziehende auf einen Rahmen warten, in dem ein griffiger Jugendschutz überhaupt erst betrieben werden kann. Denn mit der heutigen Regelung, dem unkontrollierten Verbot und der partiellen Kriminalisierung, schaffen wir nichts anderes als Rechtsunsicherheit und Willkür. So viel zu den Jugendlichen.

Bei den Erwachsenen sehe ich es anders: Ganz grundsätzlich sollten erwachsene Menschen frei entscheiden können, was sie konsumieren und inwieweit sie sich dabei eventuell selber gefährden. So jedenfalls halten wir es bei Alkohol und Tabak, dessen Anbau vom Staat sogar subventioniert wird. Cannabis ist über die letzten fünfzig Jahre hinweg gesellschaftsfähig geworden, ob wir das wollen und gutheissen oder nicht. Der Anbau von Hanf inklusive des Gewinns von Cannabis ist ein eigentlicher kleiner Wirtschaftszweig geworden; staatliche Kontrollen oder Vertriebsbedingungen gibt es aber keine. Dieser Markt ist staatlich gänzlich unkontrolliert. Steuern können auf diesem Konsumgut auch keine erhoben werden, denn der ganze Cannabis-Wirtschaftszweig ist ja verboten - dennoch existiert er und wird auch weitestgehend toleriert.

Das heisst, wir leben hier eigentlich in einer gesellschaftlichen Schizophrenie. Das ist störend, macht den Staat und die Gesetzgebung unglaubwürdig. Wir haben ein Verbot, an das sich niemand hält, das aber je nach Bedarf, Person, Zeit oder Umstand mal angewendet wird und mal nicht. Das führt zu Willkür, denn was am einen Ort toleriert wird, wird andernorts geahndet. Rechtsunsicherheit ist die Folge. Das schafft Verunsicherung und Gleichgültigkeit - das ist die Folge davon. Auf keinen Fall aber ist das die Grundlage für einen griffigen Jugendschutz, und diesen griffigen Jugendschutz - da sind wir uns einig -, den wollen wir prioritär.

Ich gebe Ihnen ein persönliches Beispiel: Vor rund dreizehn Jahren habe ich als Lehrerin ein faktisches Berufsverbot erhalten, weil ich mich öffentlich dazu bekannt hatte, als Jugendliche auch mal gekifft zu haben. Ob dieses faktische Berufsverbot auch in einem anderen Kanton ausgesprochen worden wäre, entzieht sich meiner Kenntnis. Was geschehen wäre, wenn ich es angefochten hätte, weiss ich auch nicht, und ob es heute aufrechterhalten würde, ebenso wenig. Dieses faktische Berufsverbot hat in keiner Art und Weise meine Genussgewohnheiten verändert. Es hat auch keinen Einfluss auf meine politische Meinung zum Thema gehabt. Das Einzige, was dieses faktische Berufsverbot bei mir bewirkt hat, ist Folgendes: Ich habe seither keine Kinder mehr unterrichtet und mich vermehrt der Politik gewidmet.

Ich wünsche explizit eine Kohärenz zwischen gesellschaftlichen Entwicklungen und Gesetzgebung, in diesem Fall den kontrollierten Markt. Die Hanf-Initiative ist eine Verfassungsinitiative, das heisst, sie schliesst explizit den Auftrag mit ein, auf Gesetzesebene die nötigen Umgangsformen staatlicher Kontrolle zu entwickeln, inklusive eines griffigen Jugendschutzes. Ein Ja zur Initiative heisst auch, die Verantwortung für eine kohärente Gesetzgebung wahrnehmen zu können. Das möchte ich mit Ihnen zusammen.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen um ein Ja zur Initiative.