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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-10-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Ich stehe unter dem Eindruck der gestrigen Sitzung der Neat-Aufsichtsdelegation und der Beratung in dieser Kommission in diesem Herbst und erlaube mir in diesem Zusammenhang, Ihnen meine diesbezüglichen Sorgen mitzuteilen. Wir haben im Kanton Uri ein Neat-Problem. Nach dem internen Zeitplan haben wir in der Neat-Realisierung im Kanton Uri heute schon ungefähr ein Jahr Rückstand, und es besteht die Gefahr, dass wir durch weitere Verfahrensverzögerungen noch mehr Zeit verlieren. Das ist die Ausgangslage, die mich veranlasst, Ihnen diese Sorgen zu unterbreiten.

Ich meine, dass richtig ist, was der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation sagt, nämlich dass selbstverständlich auch oder gerade die Transitkantone ein Interesse an diesem Bau haben. Ich weiss als Aargauer, wovon ich spreche: In unserem Kanton liegen mehr als ein Drittel der Neat-Gotthardstrecke und ein Teil des Lötschbergastes. Wir müssen alle Optimierungsmöglichkeiten im Kanton Uri suchen, aber bitte so, dass wir sie an anderen Orten in der Eidgenossenschaft auch durchhalten können.

Worin besteht das Problem in Uri, das jetzt von allen Kräften guten Willens gelöst werden muss? Wir haben zwei Verfahren: Das eine ist das Richtplanverfahren, das Herr Inderkum angesprochen hat, das andere ist das jetzt angelaufene Auflageverfahren. Der Bundesrat, die Bundesbehörden und auch das BAV bemühen sich um einvernehmliche Lösungen mit dem Kanton Uri - das haben wir auch bei der Inspektion deutlich gespürt. Das ist erfreulich, denn bisher war dieser Wille nicht auf allen Seiten in gleichem Masse vorhanden.

Das Bereinigungsverfahren ist ein Mittel, um solche Konflikte auszuräumen. Aber es setzt voraus, dass alle Beteiligten mitmachen. Ich meine damit auch den Kanton Uri; ich meine auch die Eidgenossenschaft, und ich meine in der Eidgenossenschaft auch die Alptransit Gotthard AG. Das setzt auch voraus, dass das neue Bundesamt für Raumentwicklung, das ehemalige Bundesamt für Raumplanung, seine Schiedsrichterrolle auch wirklich spielen kann, dass es sie aktiv spielt, Vorschläge macht und nicht wartet, bis die Konflikte eskalieren.

Ich habe den Eindruck, dass das, was jetzt angelaufen ist, gut kommt, vor allem die Begleitung durch das erwähnte Gremium. Ich lege aber auch Wert darauf zu unterstreichen - auch aufgrund der Erfahrung der Inspektion in diesem Herbst -, dass in dieses Begleitgremium Behördenvertreter von Bund und Kantonen, aber keine privaten Opponenten aufgenommen werden sollen; mit diesen kann man auch sprechen, aber ausserhalb dieses Verfahrens.

Das ist einigermassen Erfolg versprechend.

Zur zweiten verfahrensmässigen Sorge: Jetzt beginnen die Rechtsschutzverfahren, und jetzt besteht ein gewisses Risiko, dass die Opponenten in diesen Auflageverfahren Einsprachen oder allenfalls Beschwerden machen und versuchen, auf diesem Weg im anderen Verfahren - im Richtplanverfahren, in der Auseinandersetzung um die Linienführung - etwas zu erreichen. Da möchte ich nun dringend dazu aufrufen, das nicht zu machen. Diese Verknüpfung wäre fatal. Sie könnte uns sehr viel Zeit kosten, und ich würde meinen, dass der Bund aufgrund derartiger Querbeziehungen keinesfalls nachgeben sollte, sonst riskieren wir fatale Präjudizien, auch für andere Verfahren.

Wir müssen in diesen allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren mit allfälligen Opponenten sprechen, nach dem Motto "Konferieren statt prozessieren". Wir dürfen nicht das Gleiche erleben, was wir bezüglich der Strecke Mattstetten-Rothrist erlebt haben. Aber das Potenzial für Verzögerungen ist vorhanden. Ich hoffe sehr, dass die Einsprachen verantwortungsbewusst gemacht werden - oder eben überhaupt nicht; das wäre am besten.