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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-17

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative - die nicht vom Bundesrat stammt, sondern aus dem Parlament - sieht gemäss neuer Regelung vor, dass das Verfahren zur Einbürgerung im Kanton und in der Gemeinde durch das kantonale Recht zu regeln sei und nicht durch den Bund. In Artikel 15a Absatz 2 wird in diesem Gesetz festgesetzt, dass das kantonale Recht vorsehen kann, dass ein Einbürgerungsgesuch den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt wird.

Wenn Sie der ursprünglichen Fassung des Ständerates, des Bundesrates und Ihrer vorberatenden Kommission zustimmen wollen, müssen Sie der Minderheit der Kommission des Nationalrates zustimmen.

Die Mehrheit der Kommission und Ihr letzter Beschluss, den Sie gefasst haben, sehen vor, dass nur an Gemeindeversammlungen eingebürgert wird. Der Bundesrat ist der Meinung, das sei erstens ein Eingriff in die kantonale Hoheit und die Kantone könnten zweitens selber bestimmen, in welchen Fällen in den Gemeinden wie eingebürgert wird. Nun ist es tatsächlich so, dass in grossen Städten usw., wo nur eine Urnenabstimmung stattfindet, das natürlich nicht funktionieren kann. Aber vor allem auch bei Gemeinden, wo Gemeindeversammlungsanträge, die ja begründet vorgelegt werden und entschieden werden, noch zusätzlich der Urnenabstimmung unterworfen werden können, gilt das Argument nicht, das Ihre Mehrheit braucht, wonach man da nicht wisse, was gelte. Es ist auch möglich, dass in Gemeinden, welche die Einbürgerungen durch einen Parlamentsbeschluss vornehmen, das Referendum gegen solche Beschlüsse ergriffen wird, und dann sind Begründungen und Gegenbegründungen bereits justiziabel.

Darum bitten wir - der Ständerat und der Bundesrat - Sie, gemäss Ihrem ursprünglichen Beschluss, wonach die Regelungen laut Artikel 15a Absatz 2 im kantonalen Recht vorgenommen werden, zu entscheiden und hier der Kommissionsminderheit zuzustimmen.