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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-12-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-17

Wortprotokoll

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) beaufsichtigt die Banken, um die finanzielle Lage der Bankinstitute im Interesse aller Gläubiger und Anleger zu sichern. Damit trägt die Aufsicht zur Stabilität des Bankensystems bei und schützt das Vertrauen des Publikums in das ganze System.

Nun begleitet die EBK seit Monaten in der derzeit angespannten Situation die Entwicklung in beiden Grossbanken, insbesondere aber in der UBS, sehr eng. Dadurch ist sie über die Situation umfänglich und zeitgerecht informiert. Darüber hinaus koordiniert sie sich regelmässig mit der Schweizerischen Nationalbank und mit den wichtigsten ausländischen Aufsichtsbehörden. Der Schutz der Gläubiger und die Stabilität des Finanzsystems sind gewährleistet, womit der Auftrag von EBK und Nationalbank erfüllt wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Finma, also die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, grundsätzlich anders agieren wird. Dem Finanzmarktaufsichtsgesetz kommt die Funktion eines Dachgesetzes über den Gesetzen zu, welche die Finanzmarktaufsicht regeln. Der gesetzliche Auftrag der Aufsichtsbehörde bleibt unverändert, und den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche wird damit Rechnung getragen. Eine Synergiewirkung der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde ergäbe sich eigentlich nur dann, wenn Banken- und Versicherungssektor gleichermassen von den Turbulenzen an den Finanzmärkten betroffen wären.