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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2007-12-17

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, die Bestimmung im Obligationenrecht mit Bezug auf die Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten ist ja bekanntlich sehr allgemein gefasst. Das heisst konkret, dass die Sorgfaltspflichten dort nicht definiert sind. Das macht es dann auch schwierig, einzelne Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen in die Pflicht zu nehmen. Wäre es nicht denkbar, dass man die konkreten Pflichten, die Sorgfaltspflichten, die dem Verwaltungsrat obliegen, beispielsweise im Obligationenrecht näher bestimmen würde? Dadurch ist es einerseits für die Verwaltungsräte auch wieder einfacher, zu wissen, nach welchen Regeln sie vorgehen müssen und in die Pflicht genommen werden. Andererseits ist es einfacher, zu wissen, nach welchen Regeln sie dann zur Verantwortung gezogen werden.