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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-12-17

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen lehnt die eidgenössische Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" ab und beantragt dem Nationalrat, das auch zu tun. Die Initiative will den Bundesrat, die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung und die Bundesämter verpflichten, sich der Informationstätigkeit insbesondere vor Volksabstimmungen zu enthalten, soweit sie über die Erläuterung der Vorlagen im Rahmen des Abstimmungsbüchleins und über einen einmaligen kurzen Auftritt durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des zuständigen Departementes hinausgeht.

Auch wenn wir weit davon entfernt sind, jeden Auftritt jedes Bundesratsmitglieds in der Öffentlichkeit rühmen zu wollen, finden wir Grünen es nicht angezeigt, mit einem faktischen Maulkorb darauf zu antworten. Ziel muss es ja sein, die freie Willensbildung der Stimmberechtigten zu ermöglichen. Ein Verbot der Informationstätigkeit der genannten Behörden, das mit dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen einsetzen würde, halten wir für unverhältnismässig. Wir erwarten schon, dass sich die Mitglieder der Regierung etwas zurückhalten, aber dass sie sich auch erkennbar als Politikerinnen und Politiker zeigen, das, meinen wir, muss möglich bleiben. Diese Auffassung teilt das Bundesgericht, und sie wird auch in einem Grossteil der Lehre vertreten. Die Abstimmungserläuterungen allein genügen nicht immer, und ein kurzer Auftritt kann das Problem nicht lösen, wenn über einen komplexen Sachverhalt vertiefter informiert werden muss, wenn eine schwierige Frage weiter ausgeführt und erklärt werden muss.

Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen dieser Initiative in Konkurrenz zu Artikel 180 Absatz 2 der Bundesverfassung stünden. Dort steht, dass der Bundesrat die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit informiert, soweit nicht überwiegende öffentliche und private Interessen entgegenstehen. Wie weit der geforderte Maulkorb in der Praxis gehen könnte, müsste sich also erst noch weisen. Der Bundesrat muss jedenfalls der Bevölkerung seine Politik erklären können. Entsprechend sieht das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz nicht nur die Information, sondern die Kommunikation mit der Öffentlichkeit vor - ich verweise auf Artikel 11 RVOG.

Mit dem gleichzeitig geforderten Propagandaverbot rennt die Initiative offene Türen ein. Behördenpropaganda ist schon mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Der Bundesrat ist verpflichtet, objektiv und sachlich zu informieren, er muss also die Vor- und Nachteile einer Vorlage darstellen, damit sich die Stimmberechtigten selbstständig ein Bild machen können. Sie sollen wissen, welches die Haltung der Bundesversammlung ist und welche Gründe sie dafür hat. Auch ist es oft wichtig, die Entstehungsgeschichte einer Vorlage, ihre Entwicklung, darzulegen. Das können Parteien und Verbände nicht leisten. Sicher gehören sie in der Zeit vor der Abstimmung zu den Akteuren. Sie können und wollen aber nicht Objektivität, Vollständigkeit, Transparenz usw. garantieren. Überdies würden ihnen die finanziellen Mittel und die personellen Ressourcen fehlen, um bei jeder Vorlage gross einzusteigen.

Im Unterschied zum Bundesrat sind wir Grünen aber trotzdem nicht der Meinung, dass die heute geltenden rechtlichen Bestimmungen genügen. Die bestehenden "Leitlinien" erachten wir als zu wenig verbindlich, und insbesondere der Bundesrat und seine Auftritte verdienen diesbezüglich für uns - sagen wir einmal - mehr Aufmerksamkeit als auch schon. Deshalb sind wir für die parlamentarische Initiative Burkhalter, die gleichzeitig ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative ist.

Eine der weiteren Forderungen der Initiative wirkt unverhältnismässig: Das Zurverfügungstellen der Abstimmungsunterlagen zusammen mit den geltenden Rechtsgrundlagen würde immer wieder zu Grossversänden und zuweilen zum Versand von Paketen für die Stimmberechtigten führen. Wir Grünen gehen nicht davon aus, dass damit die Volkssouveränität gestärkt würde, im Gegenteil. Wir ziehen es vor, dass die Mitglieder des Bundesrates und die obersten Verwaltungskader ihr Wissen an öffentlichen Veranstaltungen zur Verfügung stellen und dafür die Abstimmungsunterlagen verständlich daherkommen. Auch ist es unter Umständen richtig, dass die Bundesratsmitglieder in ihren eigenen Sprachregionen auftreten, dass also nicht nur die Vorstehenden des jeweiligen Departementes zur Information berechtigt sind.

Zum Abstimmungstermin: Eine frühere Publikation des Abstimmungstermins hätten wir uns auch schon oft gewünscht. Man kommt da zuweilen um den Eindruck nicht herum, mit einer späten Bekanntgabe werde auch noch Politik gemacht. Leider ist die Formulierung im Initiativtext starr und [PAGE 1952] unflexibel. Aber wir müssen auch sagen: Auch wenn sie elastischer wäre, könnte dieser Vorschlag uns Grüne nicht zu einer anderen Gesamtbeurteilung führen.

Wir sind überzeugt, dass sich mit der Initiative das formulierte Ziel nicht erreichen liesse. Die Volkssouveränität würde eher geschwächt. Mit dem indirekten Gegenvorschlag über die Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen sind die nötigen Regeln nun aufgestellt - das reicht.

Wir beantragen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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