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Stahl Jürg · Nationalrat · 2007-12-17

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-17

Wortprotokoll

In Artikel 105 Absatz 2 geht es um das Kriterium "Spitalaufenthalt" respektive "Pflegeheimaufenthalt". Bevor ich mit der Begründung des Antrages meiner Minderheit fortfahre, möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied der Geschäftsleitung der drittgrössten Krankenversicherung, welche jährlich über 150 Millionen Franken für den Risikoausgleich zahlt.

Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich, die Mindestaufenthaltsdauer für dieses Kriterium im Gesetz festzuschreiben. Eine klare Abgrenzung zwischen einer ambulanten Behandlung und einem stationären Aufenthalt ist wichtig, und die vorgeschlagenen drei Tage sind plausibel. Es ist aber auch wichtig, eine Mindestaufenthaltsdauer festzulegen, um die technischen Abläufe und die kasseninterne Umsetzung effizient gestalten zu können.

Wir befinden uns ja im Differenzbereinigungsverfahren. Nachdem unser Rat die Mindestaufenthaltsdauer am 4. Oktober dieses Jahres gutgeheissen hatte, machte der Ständerat in der vorletzten Woche diesen nationalrätlichen, eigentlich breitabgestützten Vorschlag rückgängig. Die Argumente sind nicht überzeugend. Insbesondere eine Begründung bzw. eine Aussage hat mich sehr erstaunt. Ich habe hier das Amtliche Bulletin der vierten Sitzung des Ständerates in der Wintersession vor mir. Ich zitiere: "Die Fassung des Nationalrates ... kann unter Umständen zu Fehlanreizen führen. Damit die Spitäler vom Risikoausgleich profitieren, könnten sie versucht sein, die Patientinnen und Patienten länger als notwendig in der Spitalpflege zu behalten." Das hat die Präsidentin der ständerätlichen SGK gesagt.

Ich muss hier einfach deutlich festhalten, dass es sich beim Risikoausgleich um eine kasseninterne Angelegenheit handelt, dass sie eine Umverteilungsübung unter den Krankenversicherern ist und dass hier die Leistungserbringer keinerlei Anreize, weder Fehlanreize noch positive Anreize, haben können.

Darum bitte ich Sie, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen und der ursprünglichen nationalrätlichen Version zu folgen.