Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-10-05
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Antwort. Bei der Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Transitverkehrs ist man geneigt zu denken: Hoffe nicht ohne Zweifel, und zweifle nicht ohne Hoffnung. Es besteht deshalb zweifelsohne ein berechtigtes Bedürfnis, auch die Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommens gesamtheitlich zu erheben. Der Aufbau eines geeigneten Monitorings zum alpenquerenden Verkehr ist deshalb unabdingbar. Ich danke dem Bundesrat, dass er die Anliegen der Interpellation aufgenommen hat. Die Ziele, die mit dem Aufbau eines Monitorings für den alpenquerenden Verkehr angesteuert werden, unterstütze ich voll. Auch ich bin der Überzeugung, dass qualitativ hoch stehende Daten im Verkehrsbereich, aber auch im Umweltbereich erhoben werden müssen. Es wurde auch erkannt, dass bestimmte Beobachtungen noch zu verfeinern sind.
Wichtig ist nun, dass sehr schnell das Messstellenkonzept festgelegt wird. Das Schwergewicht bildet dabei sicher die Transitachse. Entscheidend für mich ist auch, dass der Ausgangszustand des Jahres 2000 umfassend erhoben und dokumentiert wird. Ich bitte den Bundesrat und das zuständige Departement, der Erhebung der Ausgangssituation ein besonderes Augenmerk zu schenken. Dabei wird es unumgänglich sein, auch auf Daten anderer Stellen, z. B. auf kantonale Erhebungen, zurückzugreifen.
Zu meiner Frage zu den konzeptionellen Überlegungen der Berichterstattung nach Artikel 3 des Verkehrsverlagerungsgesetzes ist die Antwort des Bundesrates eher mager und vage ausgefallen. Man könnte sagen: knapp genügend, ohne Komma. Trotzdem möchte ich es mit Friedrich Hebbel halten: An kleinen Dingen muss man sich nicht stossen, wenn das Departement zu grossen auf dem Weg ist. In rund zwei Jahren wird nämlich der erste Verlagerungsbericht des Bundesrates auf dem Tische liegen. Dieser soll dann dadurch glänzen, dass er umfassend, detailliert, transparent und aussagekräftig ist, sodass daraus allfälliger Handlungsbedarf ersichtlich ist und auch genügend Entscheidungsgrundlagen für weitere nötige Massnahmen vorliegen. Der Bundesrat hat die Grundanliegen meiner Interpellation aufgenommen. Ich danke ihm dafür.
Ich bin deshalb von seiner Antwort befriedigt.