Reimann Lukas · Nationalrat · 2007-12-18
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-18
Wortprotokoll
Bei meinen beiden Streichungsanträgen geht es darum, das Gesetz näher an die Initiative zu bringen, so, wie dies vorhin erwähnt worden ist.
Bei Artikel 64c Absatz 1 möchte ich die Bezeichnung "von Amtes wegen" streichen. Die Überprüfung auf Gesuch hin genügt, die Überprüfung von Amtes wegen ist hingegen überflüssig. Wenn der Täter und mit ihm auch seine Vertreter, Betreuer oder Angehörigen selber der Meinung sind, eine Überprüfung sei unnötig oder zwecklos, so ist dies zu akzeptieren. Die Streichung hilft, in ohnehin hoffnungslosen Fällen teure Expertenberichte zu verhindern. Das Recht, ein Gesuch auf Überprüfung zu stellen, ob es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt, ist unbestritten und wird durch diesen Antrag nicht beeinträchtigt. Das EMRK-Recht, das Frau Thanei vorhin richtig zitiert hat, bleibt durch den Antrag unbeeinträchtigt. Jeder kann ein Gesuch stellen.
Den zweiten Antrag stelle ich zu Absatz 4. Hier möchte ich "oder aus einem andern Grund" streichen. Denn eine bedingte Entlassung eines Täters aus der lebenslänglichen Verwahrung sollte nur in gutbegründeten Ausnahmefällen möglich sein. Hohes Alter und schwere Krankheit, wie sie im Gesetzentwurf namentlich genannt werden, sind gute Gründe und unbestritten. Einfach alle möglichen anderen Gründe zuzulassen ist aber gefährlich, denn das schafft einen Freipass für eine Entlassung aus allen denkbaren und undenkbaren Gründen. Dieses Hintertürchen, das es ermöglicht, das ganze Gesetz zu umgehen, sollten wir jetzt unbedingt schliessen. Sonst stellt es eine Gefährdung der Sicherheit dar. Wir sollten uns auf eine namentliche Benennung von Entlassungsgründen beschränken, wie dies sonst in anderen Gesetzen auch üblich ist. Die Bezeichnung "aus einem andern Grund" ist zu schwammig.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu den beiden Streichungsanträgen. Den Herrn Präsidenten bitte ich, über die beiden Anträge getrennt abstimmen zu lassen, denn sie sind voneinander unabhängig.