Hess Hans · Ständerat · 2000-10-05
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Die KVF hat die vier Standesinitiativen Wallis, Graubünden, Tessin und Schaffhausen an drei Sitzungen gemäss Artikel 21ter Geschäftsverkehrsgesetz vorgeprüft. Die drei gleich lautenden Standesinitiativen Graubünden, Wallis und Schaffhausen verlangen, dass die Dividenden- und Gewinneinnahmen von Post, SBB und Swisscom in einem nationalen Kohäsionsfonds geäufnet werden. Die Fondsmittel sollen für zweckgebundene Umschulungs- und Innovationsprojekte im Bereich des Service public allgemein und insbesondere in jenen Regionen eingesetzt werden, die vom Arbeitsplatz- und Leistungsabbau in diesen Bereichen besonders stark betroffen sind. Die Standesinitiative Tessin verfolgt inhaltlich genau das gleiche Ziel, will jedoch den Kohäsionsfonds nur mit den Swisscom-Dividenden speisen.
Die Kommission hat in Bezug auf die vier Standesinitiativen Vertreter der Kantone Graubünden, Wallis und Tessin angehört. Auf die Anhörung der Vertreter des Kantons Schaffhausen hat die Kommission verzichtet; zum einen, weil diese Initiative kurz vor der letzten Kommissionssitzung eingereicht wurde, zum anderen, weil die Argumente bereits von den Vertretern der andern drei Kantone mit gleich lautenden Initiativen vorgetragen worden waren.
In der Kommission wird allgemein anerkannt, dass die Standesinitiativen berechtigte Anliegen aufgreifen. Es ist in der Tat so, dass in den Randregionen von den SBB, der Swisscom und der Armee in den vergangenen Jahren Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut worden sind. Neue Arbeitsplätze in den liberalisierten Branchen - das gilt insbesondere für die Telekommunikation - sind hingegen vor allem in städtischen Gebieten entstanden.
Nach Meinung der Kommission muss im Interesse des nationalen Zusammenhaltes umgehend darauf hingewirkt werden, dass die Arbeitsplatzverluste, welche die Randregionen bzw. die ländlichen Gebiete im Bahn- und Fernmeldebereich erlitten haben, wieder wettgemacht werden können. Die Kommission will auch ein klares Signal zur Förderung einer aktiveren Regionalpolitik geben.
Für die Mehrheit der Kommission ist aber der in den Standesinitiativen vorgeschlagene Weg eines zweckgebundenen Fonds nicht der richtige. In den Kommissionssitzungen wurde mehrfach die Befürchtung geäussert, derartige Fonds seien zu starr und würden finanzielle Mittel binden, welche andernorts fehlen könnten. Zudem wurde argumentiert, bei solchen Fonds bestehe immer die Gefahr, dass das Geld ausgegeben werden müsse, einfach weil es vorhanden sei. Für die Kommissionsmehrheit ist daher klar, dass keine neuen Spezialkassen geschaffen werden sollen. Vielmehr sollten jene Massnahmen, die darauf angelegt sind, dem Arbeitsplatzabbau bei den Bundesbetrieben in den Randregionen zu begegnen und den nationalen Zusammenhalt zu fördern, über einen Rahmenkredit finanziert werden. Die Höhe dieses Rahmenkredites hat sich an den Kosten der zur Lösung anstehenden Probleme zu orientieren.
Im Übrigen hat die Kommission Vorbehalte, was die Höhe des vom Bundesrat für die Finanzierung von flankierenden regionalpolitischen Massnahmen bereits beantragten Kredites anbelangt. Die 80 Millionen Franken - verteilt auf vier Jahre, sieben Kantone sowie vier Teilregionen - werden angesichts der Probleme der Randregionen nicht ausreichen; dies insbesondere auch deshalb, weil der Aktionsplan des Bundesrates zwar eine Fortführung der bestehenden Massnahmen vorsieht, den betroffenen Regionen aber praktisch keine neuen Mittel für die Lösung der neu anstehenden Probleme zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommission hat beschlossen, den vier Standesinitiativen keine Folge zu geben. Da die Kommission jedoch die Anliegen der betroffenen Gebiete als berechtigt ansieht, hat sie sich einstimmig für eine Kommissionsmotion (00.3419) ausgesprochen, welche verlangt, dass bei der Liberalisierung dieser Sektoren sichergestellt wird, dass Bevölkerung und Wirtschaft auch in Zukunft landesweit über eine ausreichende Versorgung verfügen.
Das Ziel der Kommissionsmotion besteht darin, den regionalpolitischen Aktionsplan des Bundesrates vom 23. August 2000 zu unterstützen und zu ergänzen. Damit soll erreicht werden, dass Bevölkerung und Wirtschaft landesweit ausreichend versorgt werden, wobei das marktwirtschaftliche Potenzial weiterhin so weit wie möglich ausgeschöpft werden soll. Die öffentlichen Leistungen sollen insbesondere auch den Alpenraum, den Jurabogen sowie den ländlichen Raum im Mittelland abdecken. Dabei sind jene Gebiete, die vom Arbeitsplatzabbau am stärksten betroffen sind, besonders zu berücksichtigen. Die Kommissionsmotion deckt einen breiteren Bevölkerungskreis ab als der Aktionsplan des Bundesrates. Zudem sieht sie mehr Möglichkeiten vor, Mittel zur Zielerreichung zu beschaffen.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, den vier Standesinitiativen keine Folge zu geben und stattdessen die von ihr ausgearbeitete Motion, welche die berechtigten Anliegen der Standesinitiativen aufgreift, zu überweisen. Der Bundesrat ist bekanntlich bereit, die Motion entgegenzunehmen.