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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-04

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-04

Wortprotokoll

Mit dieser parlamentarischen Initiative wird für ein an sich sachlich nachvollziehbares Problem ein sachlich nachvollziehbarer Vorschlag der Besteuerungszuständigkeit präsentiert. Insofern müssen wir zugeben, dass die Sachverhalte in der Tat eine Diskussion wert sind.

Neu - so will es diese Initiative - sollen diejenigen Kantone für den Bezug und die Rückerstattung der Quellensteuer zuständig sein, in denen der im Ausland wohnhafte Vorsorgeempfänger für sein letztes Erwerbseinkommen besteuert wurde. Bei Personen mit ehemaligem Wohnsitz in der Schweiz ist dies der Wohnsitzkanton, und bei Grenzgängern ist es der Kanton des Arbeitsortes.

Der Bundesrat hat sich im Detail auch mit der Frage des Paradigmenwechsels bei dieser Besteuerung beschäftigt. Ich glaube nicht, dass es primär eine Frage der Steuergerechtigkeit ist, sondern es ist vor allem auch eine Frage der Verteilung zwischen den Kantonen. Daraus - und hier setzen wir mit unserer Kritik an - ergeben sich sehr viele administrative Aufwendungen. Es gibt Mehraufwendungen für die Vorsorgeeinrichtungen; sie müssten künftig nicht mehr nach dem Tarif eines einzigen Kantons, nämlich des Sitzkantons, abrechnen, sondern sie müssten dann bis zu 26 verschiedene Tarife berücksichtigen. Das müssen Sie sich einmal vorstellen: Das ist ein riesiger administrativer Aufwand! Bevor die Vorsorgeeinrichtungen diese Tarifabgrenzungen machen könnten, müssten sie einmal herausfinden, welcher Kanton überhaupt bezugsberechtigt ist, d. h., welcher Kanton das letzte Erwerbseinkommen besteuert hat, um dann nach diesen Tarifen abzurechnen.

Ein zweiter Nachteil dieser Initiative ist folgender: Weil nicht alle berechtigten Vorsorgeempfänger ein Rückerstattungsgesuch stellen oder weil aus irgendwelchen Gründen manchmal gar keines gestellt werden kann, verbleibt heute jenen Kantonen, die viele Vorsorgeeinrichtungen beherbergen, ein Nettoertrag. Dieser ist in der Tat nicht hoch - es ist gesagt worden -, wie Sie erkennen, wenn Sie diese Summe den gesamten Steuereinnahmen aller drei Ebenen gegenüberstellen, die fast 180 Milliarden Franken ausmachen. Damit ist auch gesagt, dass sich für die Bundeskasse eigentlich keine Änderungen ergäben, wenn man diese Vorlage annehmen würde.

Wir haben uns mit der Finanzdirektorenkonferenz in Verbindung gesetzt. Die Meinung der Finanzdirektoren der Kantone ist klar: Sie wollen das heutige System beibehalten, wollen diesen Wechsel also nicht. Sie begründen dies im Wesentlichen mit drei Punkten:

1. Der Verwaltungsaufwand ist enorm. Er rechtfertigt sich nicht im Verhältnis zu dem, was an Mitteln verschoben wird.

2. Sie befürchten eine Vergrösserung der Fehlerquellen bei den Vorsorgeeinrichtungen, da ja dann je nach Kanton verschiedene Tarife zu berücksichtigen sind. Das wird mit Sicherheit zu zusätzlichen materiellen Fragen führen.

3. Sie sagen, man sollte im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich jetzt die ressourcenstarken Kantone - die sich bekanntlich gegen den NFA gesperrt haben - nicht wieder zur Kasse bitten. Denn diese Vorsorgeeinrichtungen sind in erster Linie in Kantonen ansässig, die zu den ressourcenstarken gehören und dann Mittel aus ihren Kassen an weniger ressourcenstarke Kantone abzuführen hätten. Diese Abgrenzung im Rahmen des NFA werden Sie diese und nächste Woche noch beschliessen. Aber dies hier wäre nicht im Sinne des NFA.

Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, diese parlamentarische Initiative abzulehnen.