Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2007-06-04
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-04
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative will unser Kollege Robbiani eine Steuerungerechtigkeit korrigieren. Ziel soll sein, dass die im Ausland wohnhaften und in der Schweiz erwerbstätigen Personen im Kanton, in dem sie arbeiten, zum Zeitpunkt besteuert werden, in dem sie ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge ausbezahlt bekommen. Zwar betrifft der Vorschlag nicht nur Ausländer, sondern kann auch Schweizer implizieren, doch primär geht es um ein Problem, mit welchem sich die Grenzgängerkantone, also auch mein Kanton, auseinandersetzen.
Die CVP-Fraktion hat bereits in den Beratungen der WAK beider Räte die Umsetzung der parlamentarischen Initiative unterstützt. Die CVP-Fraktion steht dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenüber und wird die vorgeschlagene Gesetzesänderung unterstützen; dies auch im Wissen, dass für die Vorsorgeeinrichtungen ein Mehraufwand erfolgen wird. Wir stellen in unserer Abwägung zwei Grundsätze einander gegenüber: auf der einen Seite die Steuergerechtigkeit und auf der anderen Seite die Verringerung des administrativen Aufwandes.
Zum ersten Aspekt, der Steuergerechtigkeit: Die heutige Besteuerung der Vorsorgeleistungen durch den Sitzkanton führt dazu, dass der Quellensteuerertrag aus Vorsorgeleistungen vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfällt und nicht etwa im Wohnsitz- oder [PAGE 619] Arbeitsortkanton, wenn es sich um Grenzgänger handelt. Das Problem liegt in der Tatsache, dass nicht alle Berechtigten ein Rückerstattungsgesuch stellen und somit die Kantone, in welchen sich die Sammelstiftungen befinden, Steuererträge generieren können - man spricht von etwa 90 Millionen Franken jährlich -, obschon die Vorsorgeempfänger und -empfängerinnen bei ihnen nie steuerpflichtig waren.
Auf der einen Seite wird also ein Kanton begünstigt, der zuvor überhaupt keine Leistungen erbracht hat; auf der anderen Seite aber gewähren der Wohnsitz- und der Arbeitsortkanton während der Erwerbstätigkeit Steuerabzüge für die zweite und dritte Säule und reduzieren dadurch ihre Steuererträge. Diese Regelung führt in der Tat zu einer störenden Ausgangslage; denn die Nutzniesserkantone müssen keine Vorleistungen erbringen. Aus Gerechtigkeitsgründen ist es daher naheliegend, dass die Steuererträge aus den nicht zurückverlangten Beträgen den Kantonen gutgeschrieben werden, die durch die im Vorfeld gewährten Steuerabzüge Mindererträge in Kauf nehmen müssen.
Der Grundsatz wurde unsererseits ebenfalls geprüft; denn es ist uns ein Anliegen, dass der administrative Aufwand jeweils in Grenzen gehalten wird. Wir verneinen den zusätzlichen administrativen Aufwand für die Vorsorgeinstitutionen nicht, sind aber überzeugt, dass dieser angesichts der technischen Möglichkeiten, die Betroffenen zu erfassen, überwindbar ist. Ferner ist auch der Mehraufwand bei der Überweisung der Quellensteuern an die entsprechenden kantonalen Steuerbehörden zwar nicht von der Hand zu weisen, konnten doch bis anhin die Sitzkantone der Vorsorgeeinrichtungen die Steuererträge einzig dem Sitzkanton abliefern; dennoch ist auch diese Hürde überwindbar. Somit werden sie in Zukunft mit den Vorsorgeeinrichtungen enger zusammenarbeiten müssen, um den konkreten Verteilschlüssel nach Kantonen festlegen zu können.
Die CVP vertritt die Meinung, dass sich die erforderlichen Anpassungen rechtfertigen. Die Steuergerechtigkeit ist ihrer Ansicht nach höher zu werten als die vor allem im EDV-Bereich erforderlichen Anpassungen der Vorsorgeeinrichtungen und der Steuerbehörden. Sie unterstützt daher die vorgeschlagene Änderung von Artikel 107 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie die entsprechende Anpassung von Artikel 38 Absatz 5 des Steuerharmonisierungsgesetzes.