Steiner Rudolf · Nationalrat · 2007-06-05
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Auch die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Mit dieser Gesetzesänderung ändert sich am materiellen Rechtsbestand nichts. Das vorliegende Gesetz ist ein reines Organisationsgesetz, das zum Zweck hat, die HSK aus der Hierarchie der Bundesverwaltung herauszulösen und zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit zu machen. Das ist auch eine Folge des internationalen Übereinkommens vom 17. Juni 1994 über nukleare Sicherheit. Es verlangt eine wirksame Trennung der Aufgaben der nuklearen Sicherheitsbehörden von denjenigen anderer Stellen, welche mit der Förderung oder Nutzung der Kernenergie befasst sind. Die Ausgliederung der HSK aus der Bundesverwaltung und ihre Überführung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit wird als die richtige Massnahme zur Erfüllung dieses Anliegens erachtet.
Die FDP-Fraktion ist auch mit den vorgeschlagenen Änderungen des Ständerates gegenüber dem Entwurf des Bundesrates einverstanden. Das betrifft drei Punkte. Zum einen ist es die Qualitätssicherung. Das ist ein Begriff, der in ein neues, modernes Gesetz gehört. Was er beinhaltet, erklärt sich von selbst.
Dann ist es die Schaffung der zusätzlichen Kommission für nukleare Sicherheit, die vom Bundesrat nicht vorgesehen war. Das ist unseres Erachtens eine gerechtfertigte Reverenz an jene Kreise, welche die Nuklearenergie ohnehin schon skeptisch betrachten und die Aufhebung der Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen lebhaft bedauert [PAGE 651] haben. Es muss auch unseres Erachtens alles getan werden, um die Gründlichkeit der Aufsicht zu stärken. Daher unterstützen wir - entgegen dem Entwurf des Bundesrates - die Schaffung der Kommission für nukleare Sicherheit.
Der dritte Bereich, der eine Änderung gegenüber dem Bundesrat beinhaltet, ist die Aufgabenteilung zwischen dem Ensi und dem Bundesamt für Energie im Bereich der Sicherheit. Auch dort folgen wir dem Ständerat. Wir betrachten den Schutz vor Sabotage als Element des Schutzes der Kernanlagen. Wenn man das zusammenfügt, ist er jener Instanz zu übertragen, die die Verantwortung für die gesamte Aufsicht über die Kernenergie hat, eben dem Ensi, dem Strategieorgan, das neu geschaffen werden soll.
Wir empfehlen Ihnen also, auf die Vorlage einzutreten und der vom Ständerat verabschiedeten Fassung mit den genannten drei Ergänzungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Ich kann auch jetzt schon mitteilen, dass wir die Einzelanträge Aeschbacher und Müller Geri ablehnen werden. Ich werde im Detail darauf zurückkommen. Ich danke Ihnen für das Eintreten.