Banga Boris · Nationalrat · 1999-12-22
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-22
Wortprotokoll
Der sicherheitspolitische Bericht bleibt über weite Strecken im Grundsätzlichen stecken. Künststück, es muss ja auch eine breite Zustimmung erfolgen! Neben den hochstilisierten Neutralitäts- und Bewaffnungsfragen, welche so quasi als Knochen hingeschmissen werden, gibt es jedoch weitere Probleme, die darob vergessen zu gehen drohen, aber auf jeden Fall zu lösen sind.
Besonders Armee und Bevölkerungsschutz werden bloss in Grundzügen umschrieben. Ergänzend dazu bestehen aber bereits - ich betone das - unveröffentlichte Leitbilder, welche mittels formulierten Eckwerten konkretisiert sind. Es sind sogar Weichenstellungen vorhanden, die in ihrer Tragweite nicht sogleich erkennbar sind, aber - einmal vorgenommen - kaum mehr rückgängig gemacht werden können.
Ich möchte hier zwei Punkte hervorheben:
1. Zur Milizarmee. Auch uns ist klar, dass die heutige Milizarmee an Ausbildungsmängeln, einer zu kurzen Grundausbildung und dem WK-Zweijahresrhythmus leidet und dass sie bloss limitiert verfügbar ist. Offenkundig war dies auch bei den subsidiären Einsätzen im Rahmen der Existenzsicherung.
Der "Sipol B 2000" postuliert für gewisse Einsätze eine erhöhte Bereitschaft von Armeeteilen, die deshalb primär durch neue professionelle Elemente - Berufssoldaten, Zeitsoldaten - sicherzustellen ist. Es wird also nicht einmal versucht, die erkannten Mängel unter Beibehaltung des bewährten Milizsystems zu korrigieren. Noch deutlicher wird diese Absicht in den Eckwerten zur "Armee XXI". Demnach sollen die professionellen Elemente bei Auslandengagements, bei Existenzsicherungseinsätzen und bei Einsätzen mit einem gewissen Gefahrenpotenzial zum Zuge kommen. Damit ist klar, dass von einem erheblichen Umfang der professionellen Komponente ausgegangen werden muss, können doch solche Aufgaben nicht kumulativ von einem Milizverband erbracht werden.
Herr Bundesrat Ogi, diese Aufgabenteilung leitet zudem eine politisch äusserst heikle Entwicklung ein.
Sind solche Einsätze mit hoher Eintretenswahrscheinlichkeit nur dem Berufssoldaten vorbehalten, so drängt sich die Frage auf, was der "Milizler" überhaupt noch für eine Dienstleistung erbringen soll. Der Hinweis auf die Aufwuchsfähigkeit hilft nicht; der Mentalitätswechsel, die Zweiklassenarmee ist eingeläutet. Die Option Berufsarmee kann sicherlich diskutiert werden, aber wenn schon, dann bitte offen und ehrlich und ohne spätere Sachzwänge. Beheben wir die erkannten Mängel innerhalb des Systems, sonst gefährden wir die Reform als Ganzes. Ich wehre mich gegen die Abwertung der Miliz.
Zum Bevölkerungsschutz: Der "Sipol B 2000" widmet diesem Thema bloss anderthalb Seiten, wahrscheinlich, weil nichts Konkretes vorhanden ist. Der vorhandene Inhalt entspricht dem, was in den Kantonen und Gemeinden - zumindest in den fortschrittlichen - bereits seit langem praktiziert wird. Äusserst befremdend wirkt es allerdings, dass in den Kernaussagen und Eckwerten für den Bevölkerungsschutz von gegenüber heute reduzierten Mitteln der Armee im Bereich Katastrophenhilfe gesprochen wird. Soll hier etwa eine neue, teure Doppelorganisation aufgebaut werden? Selbstverständlich wird bei Katastrophen zuerst ziviles Rettungspersonal eingesetzt. Je nach Ausmass der Katastrophe ist jedoch der Truppeneinsatz zur direkten Hilfe an die Zivilbevölkerung oft die einzige erfolgversprechende Lösung. Das wird auch in den EU-Staaten so gehandhabt - beispielsweise bei Lawinen in Italien, Überschwemmungen in Deutschland und in Holland. Liegt eine aktuelle Notsituation vor, in der nur die Armee Hilfe zu leisten vermag, dann hat sie anzutreten. Alles andere würde der Steuerzahler nicht verstehen.
Zuletzt noch zur wichtigen Frage der vorgeschlagenen Dienstpflichtmodelle: Alle wollen das Zweisäulenprinzip, wonach die Dienstpflicht entweder in der Armee oder in Teilen des Bevölkerungsschutzes geleistet wird. Nachher gibt es keine Dienstpflicht mehr. Diese Lösung, Herr Ogi, ist vehement abzulehnen, weil Kantone und Gemeinden weiterhin die Möglichkeit haben müssen, eine Dienstpflicht auch nach Absolvierung des Militärdienstes anzuordnen. Lassen Sie mich das am Beispiel der Feuerwehr erklären: Die Feuerwehr kann nur fachlich geeignete Personen brauchen, die im Einsatzraum wohnen und arbeiten. Feuerwehrleute mit bester Ausbildung, mit grösster Einsatzerfahrung sind zwischen 35 und 45 Jahre alt und nicht im Alter eines Stellungspflichtigen. Alle Feuerwehrleute werden das ganze Jahr über mit hoher Bereitschaft und mit regelmässigem Training gebraucht. Aus dem Gesagten ist ersichtlich, dass die Feuerwehrdienstpflicht nicht in ein einheitliches Armee- bzw. Zivilschutz-Dienstpflichtmodell eingefügt werden kann. Tasten Sie das funktionierende System der Feuerwehrdienstpflicht nicht an, und erteilen Sie dem vorgeschlagenen, unbedarften "Büroathletenmodell" eine kräftige Absage!
Einen Satz noch zu den Kollegen Schlüer und Fehr Hans, zu ihrer Neutralitätsdefinition unter dem Aspekt des "Verfolgungswahns": Nicht einmal das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, ist richtig.