Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06
Wortprotokoll
Zuerst ein Wort an Herrn Rey: Die Ausschüttungsvereinbarung zwischen der Nationalbank und dem Bund sieht vor, dass wir von Zeit zu Zeit eine Lagebeurteilung machen müssen. Eine solche Beurteilung ist in diesem Jahr fällig. Das hat mit zusätzlichen Gewinnen nichts zu tun; dass es etwas mit solchen zu tun habe, habe ich weder in der Kommission noch heute gesagt. Das wollte ich hier einfach noch einmal festhalten, damit nicht der Eindruck entsteht, wir hätten ein intransparentes Verfahren. Wir halten uns an die Vereinbarung.
Jetzt zum Thema:
1. Herr Bortoluzzi hat gesagt, es sei schwer, hier überhaupt an richtige Zahlen heranzukommen, das Ganze sei schon deshalb problematisch. Das ist nicht richtig. Ich glaube, wir haben die Höhe der nachschüssigen IV-Leistungen hinreichend ausrechnen können. Es handelt sich um Leistungen, die erbracht worden sind, die man also kennt - daher sind sie nachschüssig - und die man, weil sie als solche erkennbar sind, kalkulieren kann. Im Bereich von Bauten gibt es in Bezug auf die Finanzierung von IV-Leistungen manchmal die Situation, dass man während einer gewissen Zeit - nach Baufortschritt, bei Investitionen - noch neue Zahlen bekommt. Aber in Bezug auf die individuellen Leistungen kann man sagen, dass wir gute Zahlen haben und in der Lage sind, diese Abgrenzung durchaus so vorzunehmen, wie es hier vorgeschlagen wurde.
2. Was Sie von der Mehrheit vorschlagen, ist eine Teilsanierung der Invalidenversicherung. Das war und ist nicht Thema des NFA. Niemand bestreitet - ich tue es zuletzt -, dass wir die IV sanieren müssen. Das ist selbstverständlich, die Zahlen sprechen für sich. Die SGK und die Räte sind ja dabei, dieses Problem aufzunehmen und zu lösen. Dort, nicht hier, müssen Sie die entsprechenden Entscheidungen treffen.
3. Es wird gesagt, man wolle die Kantone gewissermassen aus der Verantwortung entlassen. Auch das stimmt nicht. Wir haben im Zusammenhang mit der Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen klar gesagt, dass der Bund die Versicherung übernimmt und dass die Kantone die Leistungen übernehmen, die mit dem Aufenthalt von Behinderten zu tun haben, insbesondere auch die Institutionen. In diesem Zusammenhang ist die Dynamik bei den Kantonen künftig wahrscheinlich weitaus grösser als beim Bund. Beim Bund entwickeln wir nämlich die individuellen Leistungen mit entsprechenden Gesetzen, mit Anpassungen, die zum Teil auch vorhersehbar und steuerbar sind. Aber bei den Einrichtungen, wo jetzt der Kanton infolge seiner Nähe zu den Behinderten eben mehr Verantwortung übernehmen muss, dort entsteht weitaus die grössere Dynamik! Es stimmt nicht, dass die Kantone hier besser fahren würden, sondern sie übernehmen zum Teil grosse Aufgaben. Das war ja auch der Grund, weshalb wir ein Spezialgesetz gemacht haben, das auch den Behindertenorganisationen - und in erster Linie natürlich den Behinderten selber - die Gewissheit gibt, dass sie auch zu den entsprechenden Leistungen und Betreuungen kommen.
Nun wurde gesagt, das sei ein Deal zwischen dem Bund und den Kantonen. Das ist es mitnichten. Wir haben sehr lange über diese Frage diskutiert, und auch die Kantone haben mehrfach unter sich darüber geredet. Wir haben auch Varianten geprüft. Eine Variante wäre zum Beispiel eine Darlehenslösung gewesen. Die Kantone haben das aber abgelehnt: Sowohl die Finanzdirektorenkonferenz wie die KdK wollten das nicht. Wir sind am Ende, nach Abwägung mehrerer Varianten, dann auf diese Lösung gestossen. Sie sieht vor, dass wir hier die Kantone insofern in die Pflicht nehmen, als sie für diese Milliarde das Zinsbetreffnis übernehmen müssen, denn das scheint mir zwingend. Man darf nicht die IV mit einer neuen verzinslichen Schuld belasten, sondern man muss die Verzinsung in der Tat zur Entlastung der IV übernehmen. Dafür haben wir uns starkgemacht, und das ist auch der Inhalt dieser Lösung, damit eben diese Milliarde dann später in die Sanierung der Invalidenversicherung eingebracht werden kann, ohne dass hier noch Zinsen auflaufen; sie muss ja in die Sanierung eingebracht werden. Wenn Sie hier einen Systemwechsel beschliessen, dann werden die Kantone mit Recht sagen: Nach den gleichen Ellen muss die Aufgliederung zwischen Bund und Kantonen auch bei den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer gemessen werden. Dann haben wir - es wurde gesagt - einen Betrag von über 600 Millionen Franken, der zur Debatte steht, und dann sind wir mitten in grossen Diskussionen, die nach meiner Auffassung das Projekt als Ganzes gefährden.
Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, dann übertragen Sie dem Bund und den Kantonen einmalige grössere Ausgaben. Sie werden damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, wenn sie z. B. im Kanton Zürich wohnen, 110 Millionen Franken zusätzlich aufbürden - wollen Sie das? Sie werden dem Kanton Aargau zusätzlich 41 Millionen aufbürden - wollen Sie das? Sie werden dem Kanton Waadt 43 Millionen Franken und dem Kanton Genf 42 Millionen Franken aufbürden - wollen Sie das? Ich bin der Meinung, wir haben für das Problem der nachschüssigen IV-Finanzierung einen guten Kompromiss gefunden.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Ihrer Kommission zuzustimmen.