Goll Christine · Nationalrat · 2007-06-06
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Ich muss hier meinen beiden Vorrednerinnen vehement widersprechen. Bei der Fassung des Bundesrates und des Ständerates handelt es sich keineswegs um einen sogenannten Kompromiss zwischen Bund und Kantonen. Vielmehr wurde hier ein Deal zwischen dem Bundesrat und einzelnen Vertretern von Kantonsregierungen gemacht. Es kann also auch nicht darum gehen, dass mit der Lösung, wie sie jetzt die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ein NFA-fremdes Anliegen durch die Hintertüre eingeführt wird - im Gegenteil: Es geht darum, dass sich die Mehrheit bemüht hat, eine gerechtere Lösung für ein Problem zu finden, das erst mit dem dritten Paket zum ganzen NFA-Projekt aufgedeckt wurde, und dass die Kommissionsmehrheit vor allem die Übergangsprobleme bei der Invalidenversicherung konkret und gerecht angehen will.
Worin bestehen diese Übergangsprobleme bei der Invalidenversicherung, ausgelöst durch dieses NFA-Projekt? Tatsache ist, dass die nachschüssigen Zahlungen der Invalidenversicherung für kollektive Leistungen aufgebracht werden müssen. Gesagt wurde auch, dass es hier gemäss Botschaft um einen geschätzten Gesamtbetrag von rund 2 Milliarden Franken geht. Bund und Kantone zahlen gemäss den gesetzlichen Verpflichtungen, also gemäss Schlüssel drei Achtel und ein Achtel. Das heisst aber selbstverständlich, dass damit die Hälfte dieser nachschüssigen Zahlungen, also konkret rund 1 Milliarde Franken, nicht gedeckt ist und dass diese Milliarde auf den bereits bestehenden Schuldenberg der Invalidenversicherung aufgehäuft wird.
Die Kantone haben sich zwar bereiterklärt, die höhere Zinsbelastung von 24,5 Millionen Franken zu übernehmen. Nur haben sie damit eben auch zur Bedingung gemacht, dass mit der Bereitschaft, der IV die zusätzliche Zinsbelastung abzugelten, die Aufgabenentflechtung zwischen den Kantonen und der IV endgültig vollzogen wird und dass die Kantone damit aus jeglicher Mitfinanzierungspflicht zu entlassen seien. Das war der Deal, das war die Bedingung, welche die Vertreter der Kantone gestellt haben.
Nun müssen Sie aber auch so ehrlich sein und zugeben, dass es nicht nur um die nachschüssigen Zahlungen bei den kollektiven Leistungen geht. Was ebenso ins Gewicht fällt, sind die periodengerechten Abgrenzungen. Das sind Rentennachzahlungen, das sind auch Nachzahlungen für Leistungen aus früheren Jahren bei den individuellen Massnahmen. Wenn man diese Zahlen zusammenzählt, wird deutlich, dass hier noch einmal rund 1,4 Milliarden Franken auf den bereits bestehenden Schuldenberg der IV aufgehäuft werden.
Da sich die Kantone nach der Inkraftsetzung des NFA nicht mehr an den Ausgaben der Invalidenversicherung beteiligen, werden diese Zahlungen schlussendlich nach dem NFA-Schlüssel finanziert, d. h., der Bund bezahlt einen Beitrag gemäss der Botschaft, und natürlich werden auch die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Kasse gebeten. Aber die Kantone sind auch hier, bei den periodengerechten Abgrenzungen, von jeglicher Mitfinanzierungspflicht entlastet.
Das können wir nicht akzeptieren. Wir lehnen es ab, dass die IV mit 50 Prozent der nachschüssigen IV-Zahlungen belastet wird. Deshalb hat sich die Mehrheit der Kommission auch dafür entschieden, diese Kosten je zur Hälfte den Kantonen und dem Bund in Rechnung zu stellen. Denkbar wäre auch eine vollständige Übernahme dieser Kosten, dieser Zahlungen, durch den Bund. Für uns ist aber aufgrund der Ausgangslage klar, dass diese ungerechte Finanzierungslösung nicht umgesetzt werden darf. Klar ist auch, dass die finanziellen Probleme der IV nicht gelöst sind, dass eine Finanzierungslösung in weiter Ferne ist. Das ist der Grund, weshalb sich die Kommissionsmehrheit hier für eine gerechtere Lösung entschieden hat.