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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2007-06-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie meine kurze Abwesenheit, es war dies ein Missverständnis bezüglich der Reihenfolge der Sprecher, das ich auf mich zu nehmen habe.

Nun zur Sache: Es geht ja hier darum, den Spielraum zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent, die die ressourcenstarken Kantone aufzubringen haben, festzulegen. Der Antrag der Mehrheit der Kommission basiert auf 70 Prozent, währenddem die Minderheit IV, wie Herr Pfister Gerhard gesagt hat, 68 Prozent anvisiert und die Minderheit V (Scherer Marcel) die untere Grenze von zwei Dritteln.

Die Fraktion der SVP hat sich in einem knappen Mehrheitsbeschluss für diese Minderheit V ausgesprochen, also für die zwei Drittel. Ob das heute auch noch so ist, wird sich dann weisen. Warum sind wir nicht für die Minderheiten II und III? Herr Schelbert hat selber heute Morgen festgestellt, dass aufgrund der Entwicklung der neuen Zahlen aus dem Jahr 2005 die Beiträge der einzelnen Kantone - dank guter Wirtschaftslage und dank verbesserter Situation bei den schwächeren Kantonen - gesenkt werden können. Eine Hypothek bleibt bestehen: Wenn einer der Kantone, die dies jetzt finanzieren müssen, wegen einer schlechteren Steuersubstanz ausfällt, dann müssen die anderen Kantone dieselbe Summe aufbringen. Das ist eigentlich das Handicap, das uns beschäftigt. Nicht wahr, die Gelder sind immer von den ressourcenstarken Kantonen aufzubringen. Um wie viele es sich dabei handelt, ist vollständig nebensächlich. Das ist die Hauptüberlegung, weshalb eine knappe Mehrheit unserer Fraktion sich auf den Einstieg bei diesen zwei Dritteln festgelegt hat.

Aber ich habe Ihnen schon beim Eintreten gesagt: Wenn diese Minderheit V im Rat keine Mehrheit finden sollte, werden wir uns der Kommissionsmehrheit anschliessen. Die Differenz zwischen 68 und 70 Prozent erscheint uns allzu gering, um vom Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates abzuweichen.