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Scherer Marcel · Nationalrat · 2007-06-06

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06

Wortprotokoll

Die Auslegeordnung, die in Artikel 1 daherkommt, widerspiegelt die Grundsatzfrage, wie viel Geld in diesen Umverteilungstopf fliessen soll. Eine echte, grundlegende Diskussion über die Dotierung des Ausgleichsgefässes fand leider auch in der Kommission nicht statt. Dem Parlament und den Kantonen wurde stets in Aussicht gestellt, dass im Rahmen der dritten Botschaft die Dotierung des Ausgleichsgefässes diskutiert werde. Die Zahlenwerte in der ersten und in der zweiten Botschaft wurden als provisorische, technische Modellannahmen ohne Präjudiz bezeichnet. Inzwischen wurden diverse Gutachten erstellt, die Berechnungen verfeinert und die veröffentlichten Werte mehrfach revidiert, was für einige Kantone zu einer völlig neuen Ausgangslage führte. Die Datenqualität ist unsicher, und das System weist diverse Mängel auf. Die Dynamik ist sehr schwer abschätzbar und gerade für die Geberkantone mit vielen Risiken behaftet. Trotzdem bleiben die technischen Modellannahmen unverändert, und es liegen dem Parlament keine anderen Szenarien als Entscheidungsgrundlagen vor.

Mit meinem Minderheitsantrag würde der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone auf 66,6 Prozent - also zwei Drittel - des Bundesbeitrags festgelegt, wie es auch im Filag als untere Grenze vorgesehen ist. Damit würden verschiedene Unsicherheiten mindestens etwas abgefedert. Der Anfangsbetrag würde vorsichtig festgelegt und könnte nach vier Jahren mit dem ersten Wirksamkeitsbericht allenfalls angepasst werden. Die unsichere Qualität der Bemessungsgrundlage könnte eine allenfalls fehlerhafte Berechnung etwas dämpfen. Den im Ressourcenindex nicht berücksichtigten Unterschieden der Lebenshaltungskosten in den Kantonen könnte so zum Teil Rechnung getragen werden. Da die Geberkantone auf allen Entscheidungsebenen in der Minderheit sind, entsteht die paradoxe Situation, dass die Nehmerkantone den Geberkantonen Bedingungen diktieren können. Der NFA kann aber nur dann funktionieren und langfristig Bestand haben, wenn ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Kantonen besteht und auch die Anliegen der ressourcenstarken Kantone ernst genommen werden.

Ich bitte Sie, die Minderheit V zu unterstützen und damit dem neuen Finanzausgleich und der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein gutes Startkapital zu geben.