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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-10-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für die Sache, bin aber der Meinung, dass dafür höchstens ein Postulat notwendig ist und nicht mehr. Ich möchte Ihnen das kurz begründen:

Selbstverständlich ist in der Raumplanung eine haushälterische Bodennutzung geboten. Wir wollen in den Siedlungen verdichten, das ist sinnvoll. Wir wissen auch, dass diesem Bemühen um Verdichtung wegen des Umweltschutzgesetzes bzw. dessen Anwendung gelegentlich Grenzen gesetzt sind. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich in den vielen Jahren, die ich auf diesem Gebiet gearbeitet habe, keinen einzigen Fall erlebt habe, in dem effektiv ein Problem entstanden wäre. Man hat sich immer, und zwar korrekt, legal, mit sauberer Abstützung auf das Umweltschutzgesetz, irgendwie behelfen können.

Die Frage ist für mich: Wer soll diese Probleme lösen? Raumplanung ist an sich Sache der Kantone. Sie haben die räumliche Ordnung zu schaffen. Und innerhalb der Bauzone ist Raumplanung ganz besonders Sache der Kantone. Ausserhalb der Bauzone mag es etwas anders sein. Die Kantone sollen entscheiden, wo, wie weit, in welcher Richtung verdichtet werden soll. Das muss sich doch nach den örtlichen Gegebenheiten, nach den lokalen Spezifizierungen richten.

Der Umweltschutz ist nur eine der Rahmenbedingungen, aber nicht die einzige. Man kann höchstens, was die so genannten, in der Motion erwähnten Bauauflagen betrifft, Bedenken anmelden. Aber ich meine, dass das in aller Regel lösbar ist.

Ich habe - zu meiner Absicherung - noch mit Fachleuten der Raumplanung diskutiert und von ihnen auch die Antwort erhalten, allenfalls sei es sinnvoll, einmal eine Studie zu machen und das Problem zu studieren. Aber es sei nach ihrem Wissen nicht genügend ausgewiesen, dass jetzt ein verbindlicher Auftrag, letztlich sogar zu Gesetzesänderungen, nötig sei.

Darf ich noch eine Zusatzüberlegung in die Runde einbringen? In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass in der kantonalen Politik Probleme mit der Raumplanung aufgetaucht sind. Dann haben sich eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit diesen Problemen befasst. Was konnten sie anderes tun, als einen Antrag für eine Änderung des Raumplanungsgesetzes zu stellen? So ist das Raumplanungsgesetz in den letzten Jahren vielfach geändert worden. Aber der wirkliche Ansprechpartner wäre eigentlich die kantonale Politik gewesen. Dort hätte man ansetzen müssen; denn es geht um Umsetzungs-, Vollzugs- und Anwendungsprobleme. Diese soll man in den Kantonen geltend machen und nicht auf eidgenössischer Ebene das Gesetz ändern. Wenn wir das Gesetz ändern, können wir nur Papier ändern, in der Welt ändern wir damit gar nichts! Dazu braucht es etwas an der Front.

Lassen Sie die Sache meinetwegen studieren; das ist aber Auftrag eines Postulates. Wenn sich dann zeigen sollte, dass wirklich Handlungsbedarf besteht, kann man immer noch mit einem Antrag auf eine Änderung des Gesetzes reagieren. Mindestens jetzt aber ist das zu früh.

In diesem Sinne erlaube ich mir zu beantragen, keine Motion, sondern nur ein Postulat zu überweisen.