Huber Gabi · Nationalrat · 2007-06-06
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Der NFA ist ein Föderalismus- und ein Effizienzprojekt, eine intelligente Alternative zu einer materiellen Steuerharmonisierung. Föderalismus heisst auch: Mut zu Unterschieden. Aber diese Unterschiede müssen akzeptiert sein. Föderalismus führt denn auch immer wieder zu Wohlstandsunterschieden. Wenn die Unterschiede zu gross werden, ist ein Eingriff angezeigt. Ein solcher Eingriff wurde mit den Verfassungsänderungen vorgenommen, welche in der Volksabstimmung vom November 2004 gutgeheissen wurden.
Der NFA wurde massgeblich unter freisinniger Führung entworfen. Die FDP hat den NFA denn auch von Anfang an unterstützt. Die nun vorliegende dritte Botschaft ist die logische Folge der ersten und der zweiten Botschaft; der Handlungsspielraum ist somit sehr begrenzt. Änderungen an dieser dritten Vorlage hätten nämlich auch Auswirkungen auf die vorhergehenden Vorlagen. Letztlich geht es darum, den Volksentscheid umzusetzen.
In der Volksabstimmung wurde unter anderem auch Artikel 135 der Bundesverfassung über den Finanz- und Lastenausgleich gutgeheissen; dieser Verfassungsartikel gibt die Leitlinien, quasi das Inhaltsverzeichnis, für die dritte Botschaft vor. Weil es aufgrund des Ausgleichs von Wohlstandsunterschieden über einen Finanz- und Lastenausgleich Zahlende und Empfangende bzw. Geber- und Nehmerkantone gibt, wird dort, also auf Verfassungsstufe, insbesondere auch die Begrenzung der Leistungen der ressourcenstarken Kantone festgehalten: Diese sollen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes betragen.
Die FDP hat Verständnis dafür, dass sich die ressourcenstarken Kantone für die Planbarkeit ihrer Finanzhaushalte wehren. Die FDP-Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass dem Anliegen der ressourcenstarken Kantone betreffend Planbarkeit genügend Rechnung getragen wird: einmal durch die verfassungsmässig festgelegte Obergrenze, sodann durch die Tatsache, dass das Ressourcenpotenzial jedes Kantons retrospektiv, das heisst pro Kopf seiner Einwohner aufgrund der Zahlen der letzten drei verfügbaren Jahre, ermittelt wird. Das neue Finanzausgleichssystem ist nach Meinung der FDP-Fraktion ein fein austarierter Kompromiss. Deshalb sind Gewichtsverschiebungen im finanziellen Ausgleichssystem zu vermeiden, solange nicht Erfahrungswerte von einigen Jahren vorliegen. Das Finanzausgleichsgesetz sieht denn auch vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Gesetzes vorlegt.
Bei der alle vier Jahre vorzunehmenden Festlegung der Mittel für den Ressourcenausgleich hat die Bundesversammlung die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes zu berücksichtigen. Über den konkreten Inhalt des Wirksamkeitsberichtes äussert sich die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich. Der Entwurf dieser Verordnung liegt inzwischen vor und ist der Kommission unseres Rates zur Konsultation unterbreitet worden.
Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass die Kommission dem Bundesrat empfiehlt, auch die jährliche Volatilität der Beiträge der ressourcenstarken Kantone sowie die Prüfung der Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone als Inhalt des Wirksamkeitsberichtes ausdrücklich in die Verordnung aufzunehmen. Mit diesem Vorgehen wird den von den ressourcenstarken Kantonen geäusserten Bedenken Verständnis entgegengebracht; und es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Sachverhalt nach vier Jahren überprüft und gegebenenfalls einer Neubeurteilung unterzogen werden kann. Ziel muss die Inkraftsetzung der NFA-Vorlage auf den 1. Januar 2008 bleiben, denn der allerschlimmste Fall für alle Beteiligten wäre das Weiterbestehen des geltenden Finanzausgleiches. Der NFA ist dem geltenden System haushoch überlegen.
Nun noch ein Wort zum Einzelantrag Schwander: Diese Diskussion wird am falschen Ort geführt. Der Antrag ist nach dem Bundesgerichtsentscheid verfassungswidrig. Die Idee hinter dem Antrag ist natürlich, die degressiven Steuertarife in ein Bundesgesetz aufzunehmen, damit sie der Überprüfung des Bundesgerichtes entzogen sind. Obwalden kann damit nicht mehr geholfen werden: Bis dieser Artikel in Kraft träte und die zu erwartenden Referendumsabstimmungen durchgeführt wären, müsste Obwalden längst gehandelt haben.
Man kann auch nicht am Mittwochmorgen durch eine Gesetzesänderung ohne Konsultation in 26 kantonale Steuergesetze eingreifen. Rein rechtlich ist das möglich, aber das entspricht nicht unserem Prozedere im schweizerischen Föderalismus. Etwas Ähnliches ist zur Haltung der Mehrheit [PAGE 677] beim IVG zu sagen: Man kann einfach nicht ohne Einbezug der Betroffenen solche Hauruckübungen durchführen.
Die FDP sieht ohnehin einen völlig anderen Weg als die degressiven Steuertarife. Wir Freisinnigen möchten Vereinfachungen im Steuersystem einführen. Dazu haben wir das Modell Easy Swiss Tax lanciert. Wir setzen uns auch für eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes ein, die es den Kantonen ermöglichen soll, für die Besteuerung der natürlichen Personen Einheitstarife und -abzüge und für die Besteuerung der Vermögen und Vermögenserträge eine Soll-Kapitalrendite einzuführen. Das ist eher unser Weg, den wir heute Morgen aber sicher nicht einschlagen möchten.
Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, dann später den Antrag Schwander abzulehnen. Im Übrigen ist für unsere Fraktion das Eintreten auf diese Vorlage unbestritten.