Müller Walter · Nationalrat · 2007-06-06
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 3, Grundbeitrag des Bundes für den geografisch-topografischen Lastenausgleich, und bei Artikel 4, Grundbeitrag des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich, die Mehrheit. Was sind unsere Gründe?
Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und der entsprechenden Volksabstimmung vom 28. November 2004 wurde der neue Artikel 135 in der Bundesverfassung verankert. In diesem Artikel sind die wesentlichen Ziele des NFA verankert. Unter anderen Zielen ist in Absatz 2 Buchstabe c geregelt, dass übermässige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgeglichen werden. Es erstaunt jetzt schon einigermassen, dass altgediente Parlamentarier, die damals das Menü bestellt und angerichtet haben, beklagen, man habe kein Mitspracherecht gehabt, und dass sie jetzt den Preis für das angerichtete und vom Volk abgesegnete und genossene Menü nicht bezahlen wollen.
Für den vom Parlament heute zu treffenden Entscheid ist sicherlich die betreffs der Dotierung der beiden Töpfe nicht unwesentliche Tatsache erwähnenswert, dass ursprünglich lediglich der bereits bestehende topografische Ausgleich, der sogenannte Berggebietsindex, weitergeführt werden sollte. Während den NFA-Projektarbeiten wurde diesem dann für die Zentrumskantone mit Grossagglomerationen der soziodemografische Ausgleich zur Seite gestellt. Gestützt auf ein Gutachten von Ecoplan reklamieren nun die Zentrumskantone einen grösseren Anteil an der verbleibenden Summe von 680 Millionen Franken für den Lastenausgleich, was im Minderheitsantrag I (Brunschwig Graf) zu den Artikeln 3 und 4 zum Ausdruck kommt.
Anlässlich der Anhörung der Kantone in der Kommission wurde von den Kantonsvertretern Folgendes klar geäussert:
1. Für die Kantone stand immer fest, dass der NFA gemäss dem in der ersten NFA-Botschaft festgehaltenen Verhältnis zwischen dem geografisch-topografischen (GLA) und dem [PAGE 688] soziodemografischen Ausgleich (SLA) ausgestattet werden soll.
2. Man will den ersten Wirksamkeitsbericht des Bundesrates abwarten und dann entscheiden, wie es weitergehen soll.
3. Mit einer Aufstockung des soziodemografischen auf Kosten des geografisch-topografischen Ausgleiches müsste gleichsam eine Aufstockung des Härteausgleiches erfolgen, wenn die allgemeinen Zielsetzungen des NFA erreicht werden sollen. Die Grundanliegen und Prinzipien des NFA wurden übrigens explizit auch von der Delegation der sogenannten Geberkantone klar bestätigt und unterstützt. Die zum Entscheid anstehenden Artikel 3 und 4 gehören unbestrittenermassen zu den Grundanliegen des NFA.
In der Kommission wurde von einer Minderheit die Anlehnung des geografisch-topografischen Lastenausgleiches an den bestehenden sogenannten Berggebietsindex bemängelt und als rein politischer Entscheid eingestuft. Diese Darstellung konnte klar widerlegt werden. Der heutige Berggebietsindex wird nämlich mit Finanzdaten verrechnet, woraus der Finanzkraftindex resultiert. Beim NFA werden sowohl der Ressourcen- als auch der Lastenausgleich nicht nach Finanzkraftdaten, sondern nach Strukturindikatoren ausgerichtet. Sie sind im Vergleich zum bisherigen Finanzausgleich unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb wird auch als Übergang zwischen den beiden Systemen der Härteausgleich notwendig. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich keine Fehlanreize, die gegen eine zukunftsgerichtete Entwicklung sprechen würden, beinhaltet. So dienen beispielsweise beim Indikator der Siedlungsstruktur nicht die Gemeinden, sondern lediglich zusammenhängende Siedlungen als Berechnungsgrundlage.
Der Antrag der Minderheit Brunschwig Graf verlangt nun entgegen der im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen und mit dem Beschluss des Ständerates bestätigten gleich grossen Dotierung der Töpfe GLA und SLA eine Aufteilung von 45 zu 55 Prozent zugunsten des soziodemografischen Ausgleiches. Damit würde ein politisch breit ausdiskutierter Kompromiss, der mehrmals bestätigt wurde, infrage gestellt. Gleichzeitig würde sich das Nettoergebnis für die Bergkantone verschieben, was wiederum durch höhere Zahlungen des Härteausgleiches ausgeglichen werden müsste. (Zwischenruf der Präsidentin: Jetzt kommt der letzte Satz, Herr Müller!)
Die Kantone stehen nach intensiv geführten Diskussionen mit Zweidrittelmehrheit hinter dem Entwurf des Bundesrates. Sie warnen auch davor, den lange und breit austarierten Kompromiss und die zeitgerechte Umsetzung des NFA durch politische Experimente in der Endphase infrage zu stellen.