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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2007-06-07

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Hier zuhörend, muss ich zunächst feststellen: Es erstaunt, es befremdet, wie in diesem Saal mit Verfassungsrecht - ich kann es nicht anders sagen: - gefuhrwerkt wird. Ich erinnere an die geltende Bundesverfassung; vor acht Jahren wurde sie beschlossen. Ich habe persönlich sämtliche Materialien aller Kommissions-, aller Subkommissionssitzungen noch einmal akribisch daraufhin kontrolliert, was zum Bürgerrecht festgelegt worden ist. Das Resultat ist eindeutig: Das Bürgerrecht ist ein politisches Recht. Kein anderer als alt Bundesrat Arnold Koller, der als Vater der Bundesverfassung von 1999 gilt, hat hier vor dem Rat ausgeführt - ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin, aus jener Debatte, die vor der Volksabstimmung über die nachgeführte Bundesverfassung geführt worden ist; in dieser Debatte wurde dem Volk gesagt, was gilt -: "Es gibt keine Verfassungsgrundlage dafür, die Einbürgerung ohne Volksabstimmung von einem politischen Entscheid in einen reinen Verwaltungsakt zu verwandeln." Mit anderen Worten: Ohne Volksabstimmung darf das Einbürgerungsrecht nicht der politischen Entscheidung entzogen werden - eine eindeutige Aussage, abgegeben gegenüber der Bevölkerung im Hinblick auf die Abstimmung über die Bundesverfassung.

Ja, meine Damen und Herren, ist das Gesagte von 1998 jetzt einfach Makulatur? Man hat damals der Bevölkerung diese Verfassung vorgelegt, man hat ihr eröffnet, die Nachführung erfolge, um die Verfassung in allen Teilen völkerrechtskonform auszugestalten. Man hat der Bevölkerung versichert, so, wie die Verfassung präsentiert werde, sei sie vollumfänglich völkerrechtskonform. Und man hat gegenüber der Bevölkerung klar zum Ausdruck gebracht: Das Recht einzubürgern ist ein politisches Recht, und eine Einbürgerung ist kein Verwaltungsakt.

Das Bundesgericht, das selbstverständlich auch bei der Einbürgerungsfrage mehrfach zur Beurteilung der Verfassungstexte zugezogen worden ist, das sich immer wieder dazu äussern konnte, hat die Haltung von Kommission und Bundesrat 1998 geteilt. Aber 2003 hat es diese Position kurzerhand auf den Kopf gestellt. Und jetzt kommen noch Sie, Herr Gross, und sagen, das Volk sei "absolutistisch", nur weil es sich in diesem Zusammenhang nicht belügen lassen will: Was uns 1999 versprochen wurde, was uns im Vorfeld der Volksabstimmung 2000 versprochen wurde, das gilt, darauf beharren wir! Wenn das Volk diesen Standpunkt einnimmt, dann ist es gewiss nicht absolutistisch. Es vertraut vielmehr dem Wort von Behörden, vertraut darauf, dass ihm von den Behörden die Wahrheit mitgeteilt wird. Das Volk hat Anspruch darauf, dass man bei der Wahrheit bleibt und die Versprechen von 1999/2000 eingehalten werden.

Selbstverständlich darf jeder in diesem Land auch andere Ziele verfolgen, aber er hat dazu den Weg zu gehen, den die Verfassung vorschreibt. Er kann eine Initiative lancieren und dem Volk die Frage vorlegen: Seid ihr einverstanden, dass die Einbürgerung nur noch eine Verwaltungsverfügung sein soll? Aber er kann solche Veränderungen nicht einfach einführen, von heute auf morgen sagen: Jetzt gilt nicht mehr, was versprochen wurde, was verbindlich als völkerrechtskonform bezeichnet wurde, ab heute gilt das Gegenteil. Genau diese Auseinandersetzung führen wir hier. Und dagegen wehren wir uns mit unserer Initiative. Mit dieser Initiative wollen wir nichts anderes als an jenes Versprechen erinnern, das 1999 verbindlich dem Souverän abgegeben worden ist. Für uns gilt nicht bloss "pacta sunt servanda", auch das Wort, das der Bevölkerung gegeben worden ist, verpflichtet, ist einzuhalten. Was die Mehrheit hier plant, wozu ihr das Bundesgerichtsurteil den Weg gebahnt hat, ist eine kalte Entmachtung des Volkes, hinter dessen Rücken, entgegen den Versprechungen, die abgegeben worden sind. Wir wollen mit der Initiative nichts anderes als die Verfassungsordnung wiederherstellen.

Auch die Initiative, die von Ständerat Pfisterer kommt, so verklausuliert sie auch formuliert ist, verletzt das Versprechen, das 1999 abgegeben worden ist, und entrechtet das Volk in Bezug auf den Einbürgerungsentscheid. Ich meine, was immer Sie hier beschwören, es geht politisch um das eine: Es geht darum, dass man am Volk vorbei eine viel grössere Zahl von Einbürgerungen ermöglichen will. Das ist die Entwicklung, die wir seit dem Jahr 2003 wahrnehmen können - mit Wachstumsraten um die 10 000 von Jahr zu Jahr.

Erstaunlich ist dabei Folgendes - die entsprechende Frage habe ich bereits an den Bundesrat gestellt -: Wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn beim Einbürgern Fehler passieren? Die trägt natürlich niemand! Dabei wäre die Ausgangslage klar: Wenn das Volk etwas Falsches entscheidet, dann muss es eben auch die Folgen dafür tragen. Aber jetzt entscheiden Funktionäre, und niemand trägt dabei Verantwortung. Das bleibt nicht folgenlos. Zürich-Seebach lässt grüssen; Rhäzüns lässt grüssen; Steffisburg lässt grüssen! Dort kann man die Folgen flüchtiger, oberflächlicher Einbürgerungen erkennen. Wer das so will, der übernimmt eine gewaltige Verantwortung. Das Volk aber hat das Recht, nicht belogen zu werden. Darum geht es. Dem ist Rechnung zu tragen. Unsere Initiative respektiert die abgegebenen Versprechen - aus Respekt vor dem Souverän.

Ich empfehle Ihnen, die SVP-Initiative "für demokratische Einbürgerungen" zur Annahme zu empfehlen und den Beschluss des Ständerates zur parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas abzulehnen.