Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2007-06-07
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Meine Vorrednerinnen und Vorredner aus der Fraktion haben eine rechtliche und eine politische Beurteilung der vorliegenden Initiative vorgenommen. Ich möchte versuchen, diese Initiative in einen noch etwas grösseren Zusammenhang zu stellen und ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu machen.
Das Parlament und das Volk werden zunehmend mit Volksinitiativen, aber auch anderen Vorstössen vonseiten der SVP und ihrem Umfeld konfrontiert, die fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien und Errungenschaften infrage stellen, ritzen oder sogar klar verletzen. Nur wenige Beispiele: die Verwahrungs-Initiative, darauf komme ich noch zurück; die Minarett-Initiative, die klar die Religionsfreiheit verletzt; oder gestern - wir müssen gar nicht weit zurückblicken - ein klar verfassungswidriger Antrag der SVP bei der NFA-Umsetzung im Steuerbereich. Hinzu kommt eine systematische Diffamierung des Bundesgerichtes und seiner Urteile. Das alles ist eine Kette von Ereignissen.
Wozu ist denn eigentlich der Rechtsstaat gut? Er schützt die Schwachen vor den Starken, die Minderheiten vor den Mehrheiten, er gewährt allen Menschen Verfahrensrechte, die gleichen Verfahrensrechte. Dies alles ist im Staatsverständnis der SVP etwas weniger wichtig. Aber das sind Errungenschaften einer über hundertjährigen abendländischen Rechtsentwicklung - nicht seit 1291, das nicht. Da gehört sich eine grosse Sorgfalt und Sensibilität.
Wo liegt das Problem? Das Problem liegt ja klar darin, dass Demokratie und Rechtsstaat gegeneinander ausgespielt werden. Das ist gefährlich, das ist ein Spiel mit dem Feuer. Natürlich ist es populär und populistisch zu sagen, das Volk habe immer Recht, das Bundesgericht dürfe sich nicht in Volksentscheide einmischen, auch wenn sie rechtswidrig, verfassungswidrig sind. Denn eines ist klar: Auch rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung sind demokratisch legitimiert. Das Volk hat sich seine Verfassung selber gegeben. Es hat sich seine Grenzen selber gesetzt - demokratisch -, inklusive des Prinzips, dass Völkerrecht dem Landesrecht vorgeht.
Das Parlament ist unter Umständen zweimal konfrontiert mit solchen Initiativen, zuerst bei der Frage der Gültigkeit und Abstimmungsempfehlung, hier vorliegend, und dann, nach allfälliger Annahme einer solchen Initiative, bei deren Umsetzung. Ein Beispiel ist die Verwahrungs-Initiative. Trotz Völkerrechtswidrigkeit hat dieses Parlament die Verwahrungs-Initiative fälschlicherweise für gültig erklärt. Es wurde fälschlicherweise angenommen, dass die Initiative vom Volk abgelehnt würde. Aber das Volk hat im Zuge der politischen Konjunktur, der Aktualitäten, der Kampagnen usw. der Initiative zugestimmt.
Und hier noch ein Wort zum Justizminister: Er müsste ja eigentlich der Hüter von Verfassung, Rechtsstaat und Menschenrechten sein. Aber er kann diese Rolle nicht spielen, weil er im gleichen Umkreis funktioniert. Jetzt zeigt sich, dass die Verwahrungs-Initiative nicht gleichzeitig EMRK-konform und verfassungskonform umzusetzen ist. Der Artikel bleibt in der Verfassung, kann aber rechtlich nicht umgesetzt werden. Daraus zwei Fazite:
1. Aus rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Gründen soll die vorliegende, nichtumsetzbare Initiative für ungültig erklärt werden wie andere auch.
2. Ein Appell - vielleicht vergeblich - an die SVP: Hören Sie auf, mit derartigen Vorstössen Politik zu machen, und besinnen Sie sich wieder auf unsere gemeinsame verfassungsrechtliche Tradition.