Lexipedia

Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-11-27

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-27

Wortprotokoll

Zuerst an die Adresse von Frau Fässler: Frau Fässler hat uns mit dem Hinweis auf die steigende Konjunktur, die steigenden Bundeseinnahmen, das steigende Wirtschaftswachstum eingeladen, die Wendeltreppe der Ausgabensteigerung zu betreten. Ich könnte Frau Fässler empfehlen, eine andere Wendeltreppe zu besteigen. Obschon ich von ihrer guten Konstitution überzeugt bin, würde sie wahrscheinlich beim Wendeltreppenlaufen zum Besteigen des Schuldenberges auch in Atemnot geraten.

Einen Begriff, den ich jetzt während Jahren bei den Budgetdebatten immer gehört habe, vermisse ich in der heutigen Diskussion: den des antizyklischen Verhaltens. Das hat man uns in all den Jahren, wo die Konjunktur schwach war, wo wir steigende Arbeitslosigkeit hatten, gepredigt. Da hat man uns - und das nicht zu Unrecht - darauf hingewiesen, dass das der allerdümmste Moment sei, wo man öffentliche Ausgaben senken könne, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen; das werde man dann in besseren Zeiten tun.

Herr Eberhard hat von einem positiven Bild gesprochen. Allgemein ist man der Auffassung, dass es ein grosser Erfolg ist, ein Budget diskutieren zu können, das bei der Finanzrechnung in etwa aufgehen wird. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat uns rechtzeitig vor Beginn der Budgetdebatte auf die gute Entwicklung der Finanzrechnung des Jahres 2000 hingewiesen und mag damit auch diese und jene Begehrlichkeit gefördert haben. Also: Friede, Freude, Eierkuchen!

Ich lese Ihnen jetzt drei Sätze aus der Botschaft des Bundesrates vor, die da unter Kapitel 31 lauten: "Die lückenlose Übersicht über alle Vorgänge der Haushaltführung ist eine unentbehrliche Grundlage für die Überprüfung des Finanzgebarens. Nebst der Darstellung der Finanzierungsseite gehört dazu auch ein Nachweis über die vermögensmässige Entwicklung. Zu diesem Zweck führt der Bund in Ergänzung der Finanzrechnung eine Erfolgsrechnung."

Von dieser Erfolgsrechnung war - mit Ausnahme des Votums von Herrn Steiner - überhaupt nicht die Rede. Wenn wir die Erfolgsrechnung und die Bilanz, die sich aus dem Budget ergibt, ansehen, stellen wir fest, dass wir beim [PAGE 1241] Bilanzfehlbetrag ein Wachstum von 3,9 Milliarden Franken zu verzeichnen haben - trotz des so gerühmten Konjunkturaufschwungs, trotz der höheren Einnahmen des Bundes.

Bilanzfehlbeträge sind letztlich das Kriterium eines gesunden Finanzhaushaltes. Wenn der Bilanzfehlbetrag trotz guter Konjunktur, trotz wachsender Einnahmen der öffentlichen Hand wegen Altlasten weiter wächst und man mit einem allfälligen Ertrag aus dem UMTS-Verkauf liebäugelt, der sich in der Zwischenzeit "etwas relativiert" hat, möchte ich Sie doch an unser Finanzhaushaltgesetz erinnern: Es sieht vor, dass Bilanzfehlbeträge innert nützlicher Frist abzutragen sind. Das würde bedeuten, dass wir einen Rechnungsüberschuss in der Grössenordnung von 6 bis 8 Milliarden Franken ausweisen müssten, um nicht ein weiteres Wachstum, sondern eine Herabbildung des Bilanzfehlbetrages erwirken zu können.

Ich mache mir keine Illusionen zur Frage, ob wir dazu in der Lage sind. Aber nur mit ausserordentlichen Erträgen Schulden abtragen und das als Einziges in Aussicht nehmen, das genügt bei dieser Situation nicht.

Zum umstrittenen Nachtragskredit für eine in ausländischen Diensten stehende ehemalige Bundesanwältin melde ich mich bei der Detailberatung.