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Lang Josef · Nationalrat · 2007-06-11

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Selbstverständlich unterstützt die grüne Fraktion die Position der Minderheit Walter Hansjörg, welche die bisherige Pachtzinskontrolle für landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke weiterführen will.

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen des Bundes sind in erster Linie auf die Fläche abgestützt. Dies hat zur Folge, dass die Zupacht von Flächen direkt einkommenswirksam ist. Auf der anderen Seite ist der ökonomische Vorteil für die Verpächter transparent. Die Durchsetzung der Pachtzinsgrenzen wird unter diesen Voraussetzungen schwieriger, das ist uns bewusst. Aber gleichzeitig wird die Pachtzinskontrolle unter diesen neuen Voraussetzungen umso notwendiger.

Die Argumentation des Bundesrates, der die Verantwortung an das ökonomische Verhalten der Pächter delegiert, ist fadenscheinig. Die Aufgabe der Pachtzinskontrolle würde diejenigen Bauern vom Pachtlandmarkt faktisch ausschliessen, die beim Pachtzinsgebot rationale Überlegungen anstellen. Die Aufgabe der Pachtzinskontrolle begünstigt die Landpacht durch jene, die Mittel für den Zins aufwenden, die nicht aus der Produktion finanziert sind, oder durch jene, die leichtsinnigerweise oder gezwungenermassen ihre Eigenkapitalbasis aufzehren.

Das Kostenargument lässt sich ebenso für die Rechtfertigung der Pachtzinskontrolle hinzuziehen. Die Öffentlichkeit steckt Milliarden in die Erhaltung der Landwirtschaft. Da darf der Bund die Schleuse für den Abfluss von Geldmitteln aus der Landwirtschaft nicht am neuralgischen Punkt öffnen. Wir haben es schon zweimal gehört: Fast 50 Prozent der Landwirtschaftsflächen sind Pachtland. Für Pachtzinsen wird bereits ein Riesenbetrag aufgewendet. Ohne Pachtzinskontrolle, die ein Anschwellen dieses Abflusses aus der Landwirtschaft verhindert, wird die Akzeptanz der Bundesausgaben für die Landwirtschaft gefährdet.

Deshalb plädiert die grüne Fraktion auch aus diesem zusätzlichen Grund für die Beibehaltung dieser Pachtzinskontrolle, die auch eine soziale Massnahme ist.