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Bader Elvira · Nationalrat · 2007-06-11

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Heute behandeln wir als Zweitrat den zweiten Teil der "AP 2011". Das sind die Vorlagen 2 bis 6. Konkret geht es um das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und das Tierseuchengesetz.

Kurz zu den einzelnen Vorlagen: Im bäuerlichen Bodenrecht und im Pachtrecht will der Bundesrat mit einer Reihe von Anpassungen den Strukturwandel fördern und teilweise die Kantone beim administrativen Aufwand entlasten. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Revision von Boden- und Pachtrecht nicht einzutreten, weil die Zielsetzungen im Bereich der Strukturentwicklung auch ohne Anpassungen in den beiden Gesetzen erreicht werden. Die Mehrheit beantragt aber Eintreten. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Kommission in wichtigen Punkten des Boden- und des Pachtrechtes die Stossrichtung des Bundesrates mitträgt und teilweise die vorgeschlagene Liberalisierung des Boden- und des Pachtrechtes unterstützt. In einigen wichtigen Punkten vertritt die Kommission jedoch in Übereinstimmung mit dem Ständerat die Meinung, dass die Anpassungsvorschläge des Bundesrates zu weit gehen und zu steigenden Kosten in der Landwirtschaft führen könnten. Im Zentrum der Revision des bäuerlichen Bodenrechtes stehen folgende drei Massnahmen:

1. Der Bundesrat will die Mindestarbeitszeit erhöhen, die ein Betrieb aufweisen muss, um als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt zu werden. Die Gewerbegrenze soll von heute 0,75 Standardarbeitskräften auf 1,25 erhöht werden. Die Kommission hat sich bei der Frage der Gewerbegrenze der Lösung des Ständerates angeschlossen: Die Gewerbegrenze soll erhöht werden, jedoch nur auf 1 Standardarbeitskraft. Damit kann dem Aspekt der Strukturentwicklung auf eine pragmatische Art und Weise Rechnung getragen werden.

2. Die Preisbegrenzung für landwirtschaftliche Grundstücke soll nach dem Willen des Bundesrates aufgehoben werden. Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen eine Aufhebung der Preisbegrenzung aus. Auch der Ständerat hat in diesem Sinne entschieden; dies, weil befürchtet wird, dass eine Abschaffung der Preisbegrenzung zu steigenden Preisen für Landwirtschaftsland und damit zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft führen könnte. Bei der Umsetzung soll den Kantonen jedoch mehr Flexibilität eingeräumt werden, indem der höchstzulässige Preis statt wie bisher 5 Prozent über dem Mittel der Preise der letzten fünf Jahre neu bei 15 Prozent darüber angesetzt werden kann.

3. Als dritte zentrale Massnahme schlägt der Bundesrat die Aufhebung der Massnahmen zur Überschuldung der Landwirtschaft vor. Konkret soll die Belastungsgrenze abgeschafft werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Belastungsgrenze ihre Bedeutung verloren hat. Die Mehrheit [PAGE 793] der Kommission hat die Sachlage jedoch anders beurteilt und sich für die Weiterführung der Belastungsgrenze ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass die Streichung der Belastungsgrenze ebenfalls zu steigenden Zinsen, zu steigenden Kosten führen kann, dass auch der administrative Aufwand für die Kreditbeschaffung steigen wird und dass das negative Folgen für die Landwirtschaft haben könnte.

Beim Pachtrecht schlägt der Bundesrat als wichtigste Massnahme die Abschaffung der Einsprachmöglichkeit der Behörden gegen Pachtzinse für Einzelgrundstücke vor. Künftig soll der Pachtzins zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden können. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Bundesrat. Eine starke Minderheit spricht sich jedoch für die Weiterführung der Pachtzinskontrollen für Einzelgrundstücke aus. Im Weiteren geht es in der Vorlage darum, die Entlassung von Grundstücken in der Bauzone aus dem Pachtrecht zu regeln. Zudem sollen die Vorschriften über die Einsprachmöglichkeiten gegen die Zupacht eines Grundstückes, das ausserhalb der ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiche liegt, aufgehoben werden. Die Punkte waren in der Kommission nicht umstritten.

Mit den Anpassungen im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sollen die Zulagen in der Landwirtschaft grundsätzlich an diejenigen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausserhalb der Landwirtschaft angepasst werden. Dazu müssen für selbstständige Landwirte die Einkommensgrenzen aufgehoben und die Ansätze für Kinderzulagen auf den schweizerischen Durchschnitt erhöht werden. Die grosse Mehrheit der Kommission war sich einig, dass die Anpassung der Familienzulagen in der Landwirtschaft an die Bedingungen ausserhalb der Landwirtschaft angezeigt ist, und hat sich dementsprechend dem Bundesrat und dem Ständerat angeschlossen. Eine Minderheit der Kommission will das Gesetz zeitlich befristen, bis eine Regelung der Familienzulagen für alle Selbstständigerwerbenden in Kraft tritt bzw. längstens bis 2010.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen im Lebensmittelgesetz und im Tierseuchengesetz zielen darauf ab, Hygienebestimmungen zu schaffen, die mit denen der EU äquivalent sind. Dies ist notwendig, um einen möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt zu gewährleisten. Der Bundesrat hat Ende 2005 mit umfangreichen Verordnungsanpassungen die Schweizer Bestimmungen weitgehend denjenigen der EU angepasst. In einigen Bereichen besteht jedoch noch auf Gesetzesstufe Anpassungsbedarf. Dem wird nun Rechnung getragen.

Beim Lebensmittelgesetz ist die Kommission dem Ständerat gefolgt. In Abweichung zum Bundesrat will die Kommission die Erhebung von Gebühren im Fleischbereich einschränken. So sollen etwa nur Gebühren für Fleischuntersuchungen erhoben werden, die dem Zweck des Lebensmittelgesetzes dienen. Beim Tierseuchengesetz schlägt die Kommission im Vergleich zum Bundesrat und zum Ständerat kleine Anpassungen vor. So soll die Frist für Einsprachen betreffend tierärztliche Untersuchungen an der Grenze auf fünf Tage verkürzt werden. Im Weiteren soll gemäss der Kommission auf Gesetzesstufe offengelassen werden, wo in der Verwaltung der Betrieb eines zentralen Informationssystems zur Unterstützung der Vollzugsaufgaben angesiedelt werden soll. Bundesrat und Ständerat legen im Gesetz fest, dass diese Aufgabe vom Bundesamt für Veterinärwesen wahrgenommen werden soll. Schliesslich will die Kommissionsmehrheit, dass der Bund nicht nur im Falle von BSE-bedingten Mehrkosten Beiträge an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten leisten kann. Künftig soll der Bund auch im Falle von allgemein durch Seuchen bedingten Mehrkosten Beiträge an die Entsorgung leisten können.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlagen einzutreten und die Nichteintretensanträge abzulehnen.

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