Brunner Toni · Nationalrat · 2007-06-11
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-11
Wortprotokoll
Wir nehmen die Behandlung von Artikel 36 Absätze 1 und 2 und Artikel 38, wo es um die Einzelparzellen geht, am besten zusammen. Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Walter Hansjörg zuzustimmen. Diese Bestimmungen sind für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft und auch im Konkurrenzkampf mit dem Ausland betreffend den Produktionspreis, der immer wichtiger wird, nicht ganz unwesentlich. Aus meiner Perspektive ist es im Gegenteil eine ganz wichtige Bestimmung, über die wir hier zu befinden haben.
Rund 460 000 Hektaren Land haben die Landwirte in der Schweiz in Pacht; also fast die Hälfte der von den Bauern bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist heute Pachtland. Dies ergibt ein Pachtzinsvolumen in der Grössenordnung von rund 210 Millionen Franken. Diese Zahlen belegen eindeutig, dass landwirtschaftlicher Pachtboden in der Schweiz eine sehr grosse Bedeutung hat und Veränderungen am rechtlichen Rahmen selbstredend zu massiven Auswirkungen führen werden.
Es muss also davon ausgegangen werden, dass mit der Aufhebung der Pachtzinskontrolle die Pachtzinsen eindeutig ansteigen werden. Der Bundesrat bestätigt dies in der Botschaft sogar selber. Er schreibt nämlich, dass die Aufhebung dieser Kontrolle zu steigenden Pachtzinsen für diejenigen Flächen führt, die von öffentlichen Institutionen wie Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Kirchgemeinden oder auch Korporationen verpachtet werden. Diese öffentlichen Institutionen halten sich heute an die vorgegebenen Grenzen. Einen grenzenlosen Preiswucher gibt es somit nicht, und eine Aufhebung der Pachtzinskontrolle würde natürlich gerade auch diese öffentlichen Bodeneigentümer unter Druck setzen, damit sie die Pachtzinsen laufend anpassen müssen, natürlich tendenziell nach oben.
In einigen Regionen der Schweiz, so auch in vielen Gebieten meines Heimatkantons St. Gallen, sehr ausgeprägt im Rheintal oder auch in der Linth-Ebene, sind gerade diese öffentlichen Körperschaften zum Teil die grössten Eigentümer von Pachtland. In diesen Gebieten bilden die von den Gemeinden verpachteten Einzelgrundstücke für viele Bauern die Produktions- und damit letztlich auch die Existenzgrundlage. Eine Aufhebung der Pachtzinskontrolle würde die betroffenen Bauernfamilien massiv treffen, und sie müssten wesentlich mehr Pachtzinsen bezahlen. Ihre ständigen Bestrebungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit würden von den öffentlichen Institutionen über höhere Pachtzinsen zunichte gemacht.
Ich bitte Sie also deshalb, bei Artikel 36 und Artikel 38 der Minderheit Walter Hansjörg zuzustimmen.