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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-11

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-11

Wortprotokoll

Artikel 12b Absatz 3 Buchstabe b des revidierten Mineralölsteuergesetzes, das Sie vor Kurzem verabschiedet haben, beauftragt den Bundesrat, die Mindestanforderungen an den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz festzulegen. Der Bundesrat wird diese ökologischen Mindestanforderungen in der Mineralölsteuerverordnung definieren. Wir beabsichtigen, zu diesem Zweck Kriterien bezüglich Treibhausgasreduktion und Umweltbelastung der biogenen Treibstoffe als Mindestanforderungen festzulegen. Dabei kann ich Ihnen versichern, dass die Ergebnisse der von Ihnen genannten Empa-Studie bei der Festlegung dieser Mindestanforderungen einfliessen werden. Die Steuerbegünstigung - das war ja das Hauptziel dieser Steuerreform - soll nur für Treibstoffe gewährt werden, welche diese Mindestanforderungen erfüllen. Das wird dazu führen, dass biogene Treibstoffe aus bestimmten Rohstoffen, umgekehrt gesagt, nicht fiskalisch gefördert werden.

Ob wir diese Treibstoffe in der Verordnung des Bundesrates noch auf einer Art Negativliste führen werden, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen; das werden wir nach Abschluss der laufenden Arbeiten an der Verordnung noch zu entscheiden haben. Bei der ökologischen Beurteilung werden in- und ausländische Treibstoffe allerdings gleich behandelt. Treibstoffe mit negativen ökologischen Auswirkungen werden - egal, woher sie kommen - über die ökologischen Mindestanforderungen von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen. Aber ein Importmoratorium für biogene Treibstoffe ist heute nicht vorgesehen, weil dieses internationalem Recht - ich verweise vor allem auch auf die WTO und auf das Freihandelsabkommen Schweiz/EG - widersprechen würde.

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