Bangerter Käthi · Nationalrat · 2000-11-27
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-27
Wortprotokoll
Seit vielen Jahren liegt uns nun erstmals wieder ein fast ausgeglichenes Budget vor. Dieses ist um 877 Millionen Franken besser, als es der Finanzplan vorsah. Auch für das Jahr 2000 geht man nach heutigen Erkenntnissen davon aus, dass die Rechnung mit mehr als einer schwarzen Null abschliessen wird.
Das Stabilisierungsprogramm und das "Haushaltziel 2001" zeigen Wirkung, wobei die momentane Konjunkturlage kräftig mitgeholfen hat. Der Wirtschaftsaufschwung kam schneller und markanter, als allgemein erwartet wurde. Er wirkt sich bereits auf die Rechnung 2000 und auch auf das Budget 2001 aus.
Trotzdem ist nur vorsichtiger Optimismus am Platz. Einnahmenüberschüsse wecken neue Bedürfnisse, neue Begehrlichkeiten; das scheint ein ungeschriebenes Gesetz zu sein. Der Finanzplan 2002-2004 weist denn auch ein jährliches Wachstum der Ausgaben von durchschnittlich 4,3 Prozent - bei einem Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent - auf. Die Ausgaben wachsen jährlich somit um 1 Prozent mehr als die Wirtschaft. Dabei steigt die Staatsquote von 11,6 Prozent im Jahr 2001 auf 12,2 Prozent im Jahr 2003. Bei einer solchen Entwicklung kann von einer nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes noch keine Rede sein.
Das sieht auch der Bundesrat so, denn er schreibt in der Botschaft, dass der Haushalt ohne Kontrolle der Ausgaben wieder aus dem Ruder laufen werde und die Ausgabenentwicklung unter der Wirtschaftsentwicklung sein müsste. Auch das Parlament muss sich in dieser Hinsicht in die Pflicht nehmen. Das Ziel des Bundesrates, der Verwaltung und des Parlamentes muss es nun wirklich sein, die Ausgabendynamik in wichtigen Ausgabenbereichen dauerhaft zu brechen. Nur so sind eine echte Stabilisierung des Haushaltes und längerfristig die Senkung der Staatsquote realisierbar. Die Finanzkommission wollte denn auch in dieser Richtung ein Zeichen setzen und verlangte, die Ausgaben um 500 Millionen Franken zu senken. Die Subkommissionen erreichten dieses Ziel nicht. Es wurden leider nur Einsparungen von 192 Millionen Franken erreicht, wobei fast die Hälfte dieser Einsparungen, d. h. 90 Millionen, auf das BFF entfallen - dies aufgrund der rückläufigen Zahlen von Asylsuchenden. Das sind keine echten Einsparungen. Es sind Korrekturen von Schätzwerten.
Im EDI, mit dem grössten Budget von 14,7 Milliarden Franken und einer Erhöhung um 693 Millionen oder 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, konnten lediglich Einsparungen von etwa 5 Millionen erreicht werden. Grössere Sparvorgaben liegen nicht drin, weil die Ausgaben für die Sozialversicherungen schon über 10 Milliarden betragen und diese gesetzlich gebunden sind.[PAGE 1237]
Im Budget eingeschlossen ist eine Rentenerhöhung von 2 Prozent für die AHV/IV und die Militärversicherung. Nun hat aber der Bundesrat am 18. September 2000 eine Rentenerhöhung von 2,5 Prozent beschlossen, was zu zusätzlichen Mehrausgaben von 33,5 Millionen Franken führen könnte. Die Finanzkommission hat im Einvernehmen mit Frau Bundesrätin Dreifuss beschlossen, diesen Betrag nicht zusätzlich ins Budget aufzunehmen, weil er in Bezug zum budgetierten Betrag von 10,9 Milliarden im Bereich des Schätzwertes liegt. Allenfalls müsste später ein Nachtragskredit beantragt werden.
Im Forschungs- und Bildungsbereich wurden auch keine Kürzungen vorgenommen. Die Bildungslandschaft verändert sich. Die Fachhochschulen werden neu aufgebaut; die Universitäten haben Kapazitätsprobleme. Zusätzlich sind zwei Maturitätsjahrgänge aufzunehmen. In dieser Situation darf sich der Bund bei den Universitäten nicht entlasten. Bildungsausgaben sind die Investitionen in unsere Zukunft. In den umliegenden Ländern und auch in den USA, werden die Ausgaben für Bildung und Forschung erheblich und kontinuierlich aufgestockt. Die Schweiz kann schon aus Konkurrenzgründen nicht in die gegenteilige Richtung gehen.
Noch eine Bemerkung zum Bundesamt für Landwirtschaft: Hier hat die Finanzkommission die Marktstützung für die Milch nur um 50 Millionen Franken gekürzt. Der Bundesrat wollte eine Kürzung von 80 Millionen Franken und eine entsprechende Erhöhung der Direktzahlungen vornehmen. Das vorgeschlagene Tempo des Bundesrates mit der Kürzung der Marktstützung geht nun aber für die Landwirtschaft zu schnell und muss abgefedert werden. Deshalb gibt es eine Kürzung von nur 50 Millionen Franken und eine entsprechende Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen um 50 Millionen Franken. Diese Änderung ist budgetneutral.
Nicht budgetneutral ist der Antrag der liberalen Fraktion auf Erhöhung des Kredites für den Schweizerischen Nationalfonds um 60 Millionen Franken auf total 365 Millionen Franken. Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft weder in der Subkommission 3 noch im Plenum gestellt, auch an der WBK-Sitzung vom 17. November war dieses Begehren keine Thema. Heute, 10 Tage nach der WBK-Sitzung, hören wir, dass ohne die Erhöhung des Budgets um 60 Millionen Franken diverse Forschungsprojekte in Gefahr seien. Forschungsprojekte entstehen jedoch nicht über Nacht; solche sind planbar. Deshalb ist es unseriös, im Parlament einem Antrag von solcher Höhe zuzustimmen, ohne dass von einer Kommission über die Hintergründe informiert wurde und notwendige Abklärungen gemacht wurden.
Ich bitte die Antragsteller, den Antrag für die Aufstockung des Kredites für Forschungsprojekte um 60 Millionen Franken zurückzuziehen und das Geschäft ordnungsgemäss in die WBK zu bringen. Sollte der Antrag nicht zurückgezogen werden, empfehle ich ihn zur Ablehnung. Wir wollen qualifizierte Arbeit leisten, Schnellschüsse sind abzulehnen.
Abzulehnen sind auch alle Aufstockungsgelüste beim Bundesamt für Energie; die Meinung des Volkes kam im September bei der Abstimmung über die Energievorlagen deutlich zum Ausdruck. Den Volkswillen heute nicht zu beachten und mit Budgeterhöhungen verschiedene Interessengruppen zu beglücken, wäre unredlich.
Beim Bundesamt für Strassen empfehle ich, den Antrag Kurrus - der morgen verteilt werden wird - zu unterstützen. Der Antragsteller will beim Unterhalt der Nationalstrassen dem Entwurf des Bundesrates folgen und die Kürzung um 30 Millionen Franken nicht vornehmen. Eine Kürzung ist hier auch nicht sinnvoll. Der zweckgebundene Fonds enthält genügend Mittel, und eine gewisse Kontinuität im Strassenunterhalt hat sich bewährt.
Auf verschiedene andere Minderheitsanträge werde ich dann in der Detailberatung eingehen.