Loepfe Arthur · Nationalrat · 2007-06-11
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Ich möchte mich auf die Argumente von Herrn Schwander, Herrn Pfister und teilweise auch von Herrn Lang konzentrieren. Zuerst einmal muss man den Herren sagen - es ist erstaunlich, dass man das immer wieder sagen muss -, dass es eine Volksabstimmung über die Vorlage zur "Armee XXI" gab, in der Bestände und Aufträge enthalten waren. Es war das Militärgesetz; Sie können sich erinnern, es gab ein Referendum, und das Volk hat mit sehr grossem Mehr zugestimmt. So, wie ich die Herren Schwander und Pfister kenne, sind sie eigentlich Demokraten und halten sich an Volksentscheide. Es erstaunt mich aber sehr, dass sie sich in diesem Punkt einfach nicht damit abfinden können.
Wie gesagt, die Armeeaufträge, die im Militärgesetz genannt werden, sind Verteidigung, Raumsicherung, subsidiäre Einsätze und eben Friedensförderung - wenn nötig, sinnvoll, zweck- und gesetzmässig auch im Ausland. Die Bedrohungslage hat sich weiterentwickelt. Sie wissen: Wir haben die Finanzen gekürzt und eingeengt. Das hat dann das VBS dazu bewogen, gewisse Anpassungen an die aktuelle Bedrohungslage und an die engeren Finanzen vorzunehmen. Man schlägt in diesem Entwicklungsschritt 2008-2011 eine gewisse Gewichtsverlagerung von den schweren Mitteln zu den beweglichen Mitteln - bezeichnet als Infanterie - vor. Mit anderen Worten: Man macht eine ganz logische Schwergewichtsverlagerung in einem bescheidenen Ausmass, indem man eben die Infanterie stärkt, etwas ausbaut; dafür baut man die schweren Mittel etwas ab, weil die Verteidigung prioritätsmässig für die nächsten Jahre etwas zurückgestuft werden kann.
Der Begriff "Aufwuchs" ist nicht neu. Man will ja die Kompetenz erhalten. Man hat die Bestände, die man jetzt nicht braucht, eingelagert. Ich denke an die Panzer, ich denke an die Panzerhaubitzen, an die Schützenpanzer usw. Diese Sachen kann man hervorholen, wenn sich die sicherheitspolitische Lage verändert. Es ist also nicht so abwegig, dass man diesen Weg geht.
Innere Sicherheit: Man hat ja seit der letzten Ablehnung in Flims viele Fragen geklärt. Es geht jetzt weniger darum, dass man die materielle Seite beleuchten muss. Am Rand gab es eben Fragen wie z. B. bezüglich der inneren Sicherheit. Da kann man einfach sagen: Das VBS hat sich mit den Kantonen eingehend unterhalten und beraten; man ist zu einer vernünftigen Aufgabenteilung gekommen. Herr Lang, die Kantone wollen, dass die Armee hilft, wenn sie bei ausserordentlichen Ereignissen gerufen wird, wo die zivilen Mittel nicht ausreichen. Bei diesen inneren Einsätzen ist die Armee immer von Nutzen; die Verantwortung bleibt bei den zivilen Stellen, die Aufträge werden von den zivilen Stellen erteilt. Die Raumsicherung in dem Sinne, wie ich sie geschildert habe - die bewegliche Infanterie, die eben bewacht, die schützt -, ist ein Teil der Verteidigung. Man kann Raumsicherung und Verteidigung nicht trennen.
Es wurde auch die Verfassungsmässigkeit geprüft. Es ist ganz klar: Die kleine Schwergewichtsveränderung ist verfassungsmässig, das ist gar kein Problem. Man hat jetzt auch wieder andere offene Fragen wie zum Beispiel zum Berufspersonal angesprochen, Fragen, bei welchen tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht. Hier wurden die Massnahmen eingeleitet.
Die sicherheitspolitischen Grundlagen sind immer wieder kritisiert worden. Wir haben aber genug Unterlagen dazu, es sind dies der Sicherheitspolitische Bericht 2000 - wenn Sie dort hineinschauen, können Sie feststellen, dass er heute noch immer gültig ist -, dann das Armeeleitbild XXI, der Zwischenbericht 2005 und die Botschaft zum Entwicklungsschritt 2008-2011, in welcher die aktuellen Bedrohungen wiederum dargelegt sind.
Ich bitte Sie sehr, heute dieser Vorlage zuzustimmen. Sie ist sehr vernünftig. Die offenen Fragen sind geklärt.