Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-11
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-11
Wortprotokoll
Dieser Minderheitsantrag entspricht nicht der ursprünglichen Fassung des Bundesrates; allerdings stehe ich auch hier dazu, dass dieser Antrag angenommen werden kann. Er ändert die Vorlage nicht. Aber es kann damit die Diskussion, die wir seit Monaten führen, geklärt werden, und gewisse Missverständnisse können damit aus dem Weg geräumt werden. Deshalb hat Herr Schlüer im Übrigen, Herr Widmer, den Antrag auch geändert. Sie gaben eine Antwort auf die Frage des Verteidigungsauftrages. Im Antrag der Minderheit Schlüer, wie er jetzt hier vorliegt, wird nicht mehr von Verteidigungsauftrag gesprochen. Stattdessen heisst es von der Armee: "Sie erfüllt als Ganzes den ihr von Verfassung und Militärgesetz erteilten Auftrag." Deshalb vermag ich hier kein Trojanisches Pferd zu sehen. Letztlich ist es unbestritten, dass die Armee als Ganzes diesen Auftrag zu erfüllen hat.
Herr Schlüer hat Recht - da bin ich jetzt auch korrekt -, wenn er auf Missverständnisse hinweist, die daraus entstanden, dass in der Teilstreitkraft Heer einmal eine Analyse gemacht wurde, in der man von "Rollenspezialisierung" sprach. Es war zwar von den Schöpfern des Begriffes nicht so gedacht, aber es konnte so missverstanden werden, dass man sich vorstellte: Hier haben wir eine Milizarmee, und dann haben wir hier noch Profis. Das war nicht die Meinung. Das ist mittlerweile längst korrigiert. Das war auch auf Ebene Departement und Bundesrat nie die Meinung. Aber wenn Sie das jetzt ausräumen wollen, was durchaus im Sinne der Beruhigung der Diskussion wäre, kann man dem Antrag zustimmen.
Wie gesagt: Wenn Sie den Antrag ablehnen, ändert das für mich nichts; denn es ist so oder so der Fall, dass die Armee zusammen mit der Reserve als Ganzes den ihr von Verfassung und Militärgesetz erteilten Auftrag zu erfüllen hat. Selbstverständlich, Herr Widmer, werden Spezialisten für entsprechende Bedürfnisse eingesetzt. Aber das Gesamtsystem Armee ist nicht in zwei Klassen gegliedert.
Das wird hier eigentlich deutlich gemacht. Jetzt können Sie aus formellen Gründen zweifellos sagen, was nicht unbedingt nötig sei, gehöre nicht ins Gesetz. Seien wir aber auch ehrlich: Wenn man eine Beruhigung will, spricht man dafür, wenn man es eher formell ausdrücken will, sagt man, es sei nicht nötig. Letztlich tun wir das in vielen Bereichen. Deshalb glaube ich, dass diese Klärung durchaus zur Beruhigung beitragen könnte.