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Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-11

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, in beiden Fällen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Ich komme kurz zur Frage dieser Panzerbataillone. Vorweg: Wir sind uns erstens alle einig - ich unterstelle auch niemandem, dass er da eine andere Meinung verträte -, dass sich, ob wir zwei Brigaden à vier oder insgesamt vier oder sechs Panzerbataillone haben, nicht viel daran ändert, dass mit dieser Anzahl Panzerverbände kein Panzerkrieg zu führen ist. So oder so müsste hier wesentlich investiert werden. Deshalb sind alle Bemerkungen, die davon ausgehen, dass diese verbleibenden Panzer für den Panzerkrieg gedacht sind, von vornherein falsch. Die Verbände sind zum einen da, um sie in der Raumsicherung einsetzen zu können, und zum anderen auch, um die Technik des Panzereinsatzes mit zwei Verbänden entsprechend üben zu können. Mit anderen Worten: Der Unterschied, den wir hier besprechen, ist für das gesamte System nicht derart entscheidend.

Zweitens sind es grundsätzlich mehr Infanterie-, Rettungs-, Genie- und ABC-Truppen, die ich brauche. Das ist nicht umstritten. Bevor ich mit dem Ständerat über mögliche Varianten verhandelt habe, habe ich auch mit dem Bundesrat diese Problematik besprochen und mir eine gewisse Handlungsfreiheit geben lassen.

Allerdings ist für den Bundesrat auch klar, dass gestützt auf diesen Beschluss keine höheren Kredite verlangt werden dürfen. Denn der Betrieb eines Panzerbataillons ist teurer als jener eines Infanteriebataillons, und zwar um einiges. Eine Lösungsvariante besteht nun darin, eine Panzerbrigade mit drei Panzerbataillonen und eine mit zwei Panzerbataillonen und einem Panzeraufklärungsbataillon zu schaffen. Damit erhält man zwei gleich starke Verbände, die sinnvoll in sich, aber auch mit anderen beübt werden können. Dieser Bestand ist mittelfristig alimentierbar, längerfristig ist aber eine Überprüfung nicht ausgeschlossen; ich gebe diese Auskunft auch hier, wie ich sie bereits im Ständerat gegeben habe. Selbst in der Minimalvariante mit nur je zwei Panzerbataillonen pro Brigade, also insgesamt vier, wäre man inskünftig in der Lage, mit den vier Infanteriebrigaden entsprechende Übungen durchzuführen.

Gestützt auf die Diskussion, die ich jetzt mit beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen, aber auch mit militärischen Verbänden führte, erkläre ich auch hier, dass der Bundesrat auch bei einer Beschlussfassung für die Minderheit I (Schlüer) mit diesen sechs Panzerbataillonen, wie ich sie beschrieben habe, den Entwicklungsschritt fortführen würde.

Jetzt stellt sich höchstens die Frage, auf die Herr Schlüer hingewiesen hat, ob man dann die Anzahl Bataillone ausdrücklich in der Parlamentsverordnung erwähnen solle. Herr Siegrist weist zu Recht darauf hin: Es wäre insoweit einzigartig, als bei den anderen Brigaden derartige Vorschriften dann nicht gemacht würden. Im Übrigen ist es so, dass die Ausgestaltung in diesem Bereich ohnehin in der Kompetenz des Bundesrates bleiben sollte. Denn auch hier müssen wir, wie Sie ja selber sagen, mit der Ausrichtung auf die wahrscheinlichsten Einsätze die entsprechende Flexibilität bewahren.

Ich bitte Sie deshalb, von der Formulierung der Minderheit I abzusehen, allerdings von meiner Erklärung Kenntnis zu nehmen, dass wir zwei Panzerbrigaden mit diesen je drei Bataillonen bilden würden oder, anders gesagt, dass wir von acht nicht auf vier, sondern auf sechs Bataillone reduzieren würden.

Damit wende ich mich auch gegen den Antrag der Minderheit II (Günter), die ebenfalls vier aktive Panzerbataillone fixiert haben möchte.

Schliesslich noch zum Antrag der Minderheit Borer; hier muss ich sagen, Herr Borer: Die Entflechtung von aktiven Verbänden und Reserveverbänden ist von Milizkadern speziell gewünscht worden. Sie erlaubt eine effektivere Alimentierung der Stäbe der aktiven Brigaden. Auch diese Stäbe bleiben ja aktiv. Wenn Sie da von "Event-Stäben" sprechen, muss ich mich dagegen zur Wehr setzen: Zum einen sind derartige Einsätze nicht nutzlos, denn es sind echte Einsätze, zum anderen werden derartige Stäbe in verschiedenster Form beübt, auch um andere Stäbe zu beüben. Die Miliz verlangt Gefässe, mit denen sie auch bei ihrer reduzierten Diensttagezahl entsprechend ausgebildet werden kann. Das hier Vorgesehene eröffnet eine derartige Möglichkeit. Letztlich gibt es auch die Möglichkeit, die Durchhaltefähigkeit der Stäbe durch eine entsprechende Alimentierung von Stabsoffizieren sicherzustellen.

Es waren insbesondere die Milizbrigadekommandanten, die mir ans Herz gelegt haben, diese Lösung zu verfechten.

Ich bitte Sie deshalb, auch bei diesem Artikel dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.