Joder Rudolf · Nationalrat · 2007-06-12
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12
Wortprotokoll
Nach der sehr ausführlichen Berichterstattung durch die Kommissionssprecher kann ich mich kurz fassen. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen wie die Kommissionsmehrheit, diese parlamentarische Initiative sei abzuschreiben. Die parlamentarische Initiative Cina ist am 20. Juni 2000, also vor rund sieben Jahren, eingereicht worden. Während sieben Jahren haben wir in einem äusserst mühsamen und schwierigen Verfahren versucht, Rechtsgrundlagen für ein Bundesrahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen zu schaffen. Ich muss Ihnen sagen: Es ist uns nicht gelungen. Der heute dem Rat vorliegende Gesetzentwurf ist insbesondere bezüglich des Geltungsbereiches, der Auswirkungen auf die Sorgfaltspflicht, der Bewilligungsverfahren, der rechtlichen Sanktionen, der Schnittstellen zum geltenden Bundesrecht, der Abgrenzung zur Gesetzgebung der Kantone nach wie vor problematisch, kontrovers und höchst umstritten. Es gibt nach sieben Jahren verschiedene wichtige inhaltliche und verfahrenstechnische Fragen, die nicht geregelt sind. Zu allen wesentlichen Punkten des Entwurfes liegen insgesamt acht Minderheitsanträge vor, sodass von einem ausgereiften Gesetzentwurf nicht die Rede sein kann.
Ausgehend von dieser Schwierigkeit und aufgrund dieser Ausgangssituation musste die Mehrheit der Kommission schliesslich kapitulieren; sie hat gesagt, sie verzichte auf ein solches Gesetz und schreibe die Initiative ab; es sei besser, wenn die Kantone in diesem Bereich legiferierten. Es ist eben sehr schwierig, die Tätigkeit der Bergführer, das Führen von Gästen durch Schneesportlehrer, Canyoning, Riverrafting, Bungee-Jumping usw. unter einen einheitlichen gesetzlichen "Hut" zu stellen.
Hier nehme ich Bezug auf das Votum von Herrn Vischer. Wir haben uns in der SVP-Fraktion gesagt, wenn man das Bergführerwesen in der ganzen Schweiz regeln wolle, wäre es angezeigt und auch sachlich richtig, dass man sich im gleichen Gesetz auch mit den Schneesportlehrern auseinandersetze und nicht ausgerechnet nur die Aktivitäten ausserhalb der markierten Pisten ins Recht zu fassen versuche. Die hier zur Diskussion stehenden Tätigkeiten finden ja primär im Gebirgsraum statt; es wurde bereits gesagt. Deshalb sind verschiedene Bergkantone bereits aktiv geworden. Es [PAGE 834] wurde auch der neueste Fall aus dem Kanton Wallis vorgebracht, wo ja der Initiant jetzt in anderer Eigenschaft, als Staatsrat, ein auf das Wallis bezogenes gleichartiges Gesetz initiiert hat. Aus diesen Überlegungen heraus sind wir der Meinung, dass auf Bundesebene kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Es kommt dazu, dass wir auf Bundesebene bereits Schutzvorschriften für die Gäste, die Kunden haben, und zwar sowohl zivilrechtlich - denken Sie an das Auftragsrecht gemäss Obligationenrecht - als auch strafrechtlich im Bereich der Garantenstellung. Es bestehen also Rechtsgrundlagen; wir befinden uns auf Bundesebene nicht in einem rechtsfreien Raum.
Was die Qualität der angebotenen Dienstleistung anbelangt, gibt es für das Bergführerwesen und die Schneesportlehrer den eidgenössischen Fachausweis. Auch hier besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Schliesslich möchte ich auf die Selbstregulierung der Branche als Folge des Unfalls im Saxetbach mit der Gründung der Stiftung Safety in Adventures hinweisen; zurzeit verfügen rund 60 Prozent der Anbieter über ein Zertifikat dieser Stiftung, an der auch der Bund beteiligt ist.
Die Schwierigkeiten im Gesetzgebungsprozess, nach sieben Jahren, und die Gewissheit, dass sich die Problematik schwergewichtig in den Gebirgskantonen und nicht gesamtschweizerisch stellt, führt die SVP-Fraktion gleich wie die Kommissionsmehrheit zur Meinung, dass wir auf Bundesebene in diesem Bereich auf eine Legiferierung verzichten und sie den Kantonen überlassen sollten.