Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-06-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Zuerst zum Votum von Herrn Weyeneth: Die Konzeptänderung, Herr Weyeneth, ist mit 30 gegen 14 Stimmen beschlossen worden. Das ist das Entscheidende.
Wir teilen unsere Redezeit auf zwei Sprecher auf, weil wir keine Fraktionssitzung abhalten konnten und die Meinung unserer Kommissionsmitglieder heute Morgen geteilt war.
Primär möchte ich erwähnen, dass die Vorlage keine finanzpolitische Vorlage ist, sondern eine medien- und damit staatspolitische Vorlage. Wir haben das letzte Mal beschlossen - daran rüttelt auch der Ständerat nicht -, dass es darum geht, die Medien- und Presseförderung über 2007 hinaus zu gewährleisten, in der einen oder anderen Form. Ich möchte weiter erwähnen, dass wir die Geltungsdauer des neuen Artikels 15 von vornherein befristen wollen, weil auch wir sehen, dass es in Absatz 2 "Giesskannenelemente" hat, wenn auch nicht ausschliesslich, wie das Herr Weyeneth vorher dargelegt hat. Es ist nicht ausschliesslich eine Giesskanne, da wären auch wir nicht dafür.
Und da beginnt eben die Unsicherheit. Wir waren der Meinung, dass ein Teil der Preise nicht marktgerecht sei, auch jene der grossauflagigen Presse nicht, die gefördert werden soll. Die Post führte dann aber irgendwo aus, es gebe bereits heute marktgerechte Preise. Nun haben wir von der Post aber wieder einen Brief erhalten, in dem ausgeführt wird, der Beschluss des Ständerates sei kaum umsetzbar: Er würde für mittelgrosse Zeitungen zu Preisanpassungen und für die Zustellung in dünnbesiedelten Gebieten zu Mehrkosten führen und es existiere für den Beschluss des Ständerates, im Gegensatz zur Fassung des Nationalrates, noch kein Tarifmodell. Die Post unterstützt also den Beschluss des Nationalrates.
Nun, wir laufen nicht einfach der Post hinterher. Wir sind unsicher, was stimmt. Und um diese Unsicherheit zu beseitigen und in der Subkommission wieder das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen, brauchen wir Zeit. Und diese Zeit gibt [PAGE 852] es nur, wenn wir das ursprüngliche Modell des Nationalrates weiterführen.
Weiter ist in der Fassung des Ständerates in Artikel 15 Absatz 3 Litera i unseres Erachtens die Kopfblattfrage unbefriedigend gelöst: Massgeblich ist nicht die Eigentümervielfalt, massgeblich für die Erhaltung der Presse und der Meinungsvielfalt ist die Titelvielfalt.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir an unserer Fassung festhalten sollten, die im Verhältnis von 4,5 zu 1 seinerzeit entschieden worden ist. Wir sind aber dafür, die Geltungsdauer dem Beschluss des Ständerates anzupassen, damit wir gezwungen sind, in der nächsten Legislaturperiode eine breitabgestützte und auch ordnungspolitisch breit akzeptierte Lösung zu finden. Das können wir nur, wenn wir am bisherigen Beschluss des Nationalrates festhalten, und ich bitte Sie darum.