Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-11-28
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-11-28
Wortprotokoll
Zuerst zu den Anträgen um Aufstockung im Energiebereich: Wenn die Volksabstimmung über die Förderabgabe beim Volk durchgekommen wäre, hätten auch 10 Millionen Franken dieser Abgabe dazu gedient, schon bisherige Ausgaben des Bundes im Energiebereich zu decken. Es ist selbstverständlich, dass wir diese 10 Millionen Franken nicht gestrichen haben. Wir hätten sie gerne mitfinanziert gehabt, weil das eigentlich auch eine Fortsetzung der bestehenden Programme ist und der Bund in dieser Richtung weiterfahren möchte.
[PAGE 1277] Es stellt sich jetzt die Frage, ob man das zusätzlich aufstocken soll. Es geht in der Tat in diesen Rubriken um 35 Millionen Franken, ohne die fünf Millionen Franken für Bundesbauten. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass das Volk entschieden hat. Es hat entschieden, dieses Geld nicht zu geben. Man hat dem Volk gesagt, dass man dieses Geld für ganz bestimmte Zwecke braucht. Es wäre schon sehr verwegen zu sagen, wir würden diese trotzdem realisieren und auf Pump bezahlen - eher im Sinne der Zechprellerei, wie ich Ihnen heute leider nachweisen musste. Das wäre eine unzulässige Interpretation des Resultates einer Volksabstimmung. Man mag selbstverständlich den Ausgang dieser Abstimmung bedauern, aber wir haben ihn hinzunehmen.
Ich muss vielleicht sagen: Wenn das wirklich Forschungs- und Entwicklungsprojekte wären, die auf dem Weltmarkt derartige Chancen haben, dürften Sie ruhig darauf vertrauen, dass die Industrie das selber anpacken wird. Wenn es nicht angepackt wird, liegt der Verdacht doch nahe, dass Dinge dabei sind, die letztlich nur leben, solange sie subventioniert werden. Ich möchte mich nicht weiter auf das "Energiemässige" einlassen. Mit den guten Projekten, die jetzt eingeleitet sind, will man weiterfahren. Ich bitte Sie also, nicht um diese 35 Millionen Franken aufzustocken.
Noch zu den 5 Millionen Franken: Wenn Sie diese im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission beschliessen würden, müsste man sie beim BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik) unterbringen. Das kann man tun. Wir haben auch die Frage der Rechtsgrundlage angeschaut. Das könnte der gleichen allgemeinen Rechtsgrundlage unterstellt werden, wie sie für den Bund ohnehin gilt. Er kann ja seine Bauten mit Energiesparmassnahmen ausrüsten, auch ohne dass er dazu eine besondere zusätzliche Grundlage benötigt.
Dazu nur Folgendes: Die KöB hat eine Motion beschlossen - der Bundesrat war bereit, sie entgegengenommen; Sie haben sie überwiesen -, welche vom Bund auch die Einhaltung der so genannten Minergiestandards verlangt. Wir haben geschätzt, dass das zu einer Verteuerung im Bundesbau von etwa 10 Prozent führen könnte. Der Bundesrat war bereit, das entgegenzunehmen und auch in den Baubereich einfliessen zu lassen. Diese 5 Millionen Franken wären natürlich in gewisser Weise ein willkommener Beitrag an diese Mitfinanzierung.
Wenn ich Ihnen trotzdem empfehle, sie abzulehnen, tue ich das etwas gegen meine egoistischen Interessen in Bezug auf die Baubudgets. Ich glaube aber, dass es konsequent sein muss. Wir müssen versuchen, diese Minergiestandards durch Streckungen gewisser Projekte unterzubringen und einzuhalten. Weil ich Ihnen heute Morgen gesagt habe, wie schwierig die Finanzlage geworden ist, muss ich Ihnen hier eher schweren Herzens beliebt machen, das trotzdem abzulehnen und der Minderheit Zuppiger zuzustimmen.
Zur Minderheit Mugny im Bereich des Buwal: Mit der Aufstockung sollen die Forschung und Entwicklung im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen intensiviert werden. Diese Aufstockung würde, wie mir vom zuständigen Departement gesagt wurde, einen Zuschlag von über 100 Prozent bedeuten, bei der betreffenden Unterrubrik Biotechnologie sogar einen solchen von 250 Prozent gegenüber dem Voranschlag. Das ist unverhältnismässig; es scheint uns, dass Sie das ablehnen sollten.
Es sind noch zwei Einzelanträge eingegangen, zu denen ich mich kurz äussern möchte. Der Antrag Schmied Walter will eine Aufstockung im Nationalstrassenbau. Der Kreditbedarf unter dieser Rubrik basiert auf einem langfristigen Bauprogramm für die Nationalstrassen. Massgebend für das Bau- und damit das Ausgabenvolumen sind die Finanzierungsmöglichkeiten nicht nur des Bundes, sondern auch der Kantone sowie die Ablaufplanungen an den einzelnen Baustellen. Im Voranschlag 2001 haben wir Mittel eingestellt, die für die Bundesbeteiligung an den vorgesehenen Bauten ausreichen. Wir meinen, Sie sollten nicht darüber hinausgehen. Die Erfahrung früherer Jahre, als Sie nachträglich aufgestockt haben, zeigt, dass dann das Risiko, Kreditreste zu haben, steigt, weil einfach nicht mehr in laufende Programme eingebaut werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Schmied Walter abzulehnen.
Beim Antrag Kurrus geht es um eine Kürzung der Unterhaltsausgaben im Nationalstrassenbereich, welche uns Ihre Kommission unterbreitet. Die FK-SR hat von dieser Kürzung abgesehen. Wenn ich den Antrag richtig verstehe, will der Antragsteller wieder zum ursprünglich vom Bundesrat eingesetzten Betrag zurückkehren.
Hier muss ich Ihnen sagen, dass ich als Sparapostel eben doch der Meinung bin: Wenn Sie beim Unterhalt sparen, riskieren Sie, dass das Gesamte mit Zinsen und Zinseszinsen eher noch teurer wird. Beim Nationalstrassenunterhalt sind wir prozentual in einem Bereich, den wir nicht mehr allzu sehr unterschreiten sollten. Für die Bundeskasse wäre das zwar bestens, da es mit den Zollzuschlägen an sich schon finanziert ist; hinsichtlich der Liquidität des Bundes sind es aber 30 Millionen Franken, die Sie nicht ausgeben. Andererseits zeigen viele Autobahn- und Tunnelabschnitte, die jetzt saniert werden müssen, dass es sich nicht auszahlt, wenn man den Autobahn- und Tunnelunterhalt zu sehr "streckt".
Deshalb könnte sich der Bundesrat durchaus damit abfinden, wenn Sie dem Antrag Kurrus zustimmen würden.