Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-06-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18
Wortprotokoll
Bei Strassenbauvorhaben wird in der Regel zwischen den Planungskosten, jenen für den Landerwerb sowie jenen für die eigentliche Bauausführung unterschieden. Demnach sind Planungskosten nicht Teil der Baukosten, wohl aber der gesamten anrechenbaren Kosten für ein Bauobjekt. Im vorliegenden Fall geht es um ein dringliches und baureifes Agglomerationsprojekt im Rahmen des Infrastrukturfondsgesetzes. Es stellt sich hier die Frage, ob Planungskosten, die vor dem Inkrafttreten des Infrastrukturfondsgesetzes anfallen, vom Bund bezahlt werden können. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Bezüglich der finanziellen Rückwirkung wird darin zwischen Strasseninfrastruktur und Bahnprojekten unterschieden. Bei Strasseninfrastrukturprojekten ist eine Mitfinanzierung von Planungskosten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallen, nicht vorgesehen.