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Müller Thomas · Nationalrat · 2007-06-18

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie ebenfalls, der Mehrheit zuzustimmen. Ein gleichlautender Antrag wurde bereits in der Kommission gestellt, aber mit 11 zu 9 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt.

Zur Begründung: Die neue Strafprozessordnung weist der Polizei in den Artikeln 15 und 305 die Aufgabe zu, aufgrund von Anzeigen, Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder eben eigenen Feststellungen Straftaten zu ermitteln und den für die Straftat relevanten Sachverhalt festzustellen. Für die Fälle, in denen die Polizei aufgrund von Anzeigen oder eigenen Feststellungen ermittelt, will die Minderheit Thanei die Einschränkung machen, dass die Polizei im Einzelfall nur beim ersten Zugriff ohne Wissen und konkreten Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig sein darf.

Die Mehrheit der Kommission lehnt diese Einschränkung aus fünf Überlegungen ab:

1. Der Begriff des ersten Zugriffs ist unbestimmt.

2. Die von der Minderheit beantragte Einschränkung ist nicht praktikabel.

3. Die Pflicht zur unverzüglichen Information der Staatsanwaltschaft bei schweren Straftaten und schwerwiegenden Ereignissen ist in der Strafprozessordnung verankert.

4. Die Ermittlungstätigkeit der Polizei und damit das Vorverfahren sind durch die Bestimmungen der Strafprozessordnung in dreifacher Hinsicht kontrolliert, nämlich durch die Bestimmungen zur Untersuchung - mit den Parteirechten - sowie jene über die Beweismittel und über die Zwangsmassnahmen.

5. Die Staatsanwaltschaft kann jederzeit ein polizeilich bearbeitetes Verfahren an sich ziehen.

Sinn und Zweck der polizeilichen Ermittlung ist, dass die Polizei zunächst von sich aus abklärt, ob sich der Verdacht einer Straftat erhärtet, und die sofort erforderlichen Abklärungen trifft. Wo die Polizei von sich aus weiss, was an Sachverhalt noch abzuklären ist, soll sie im Einzelfall nicht schon ganz am Anfang auf den konkreten Auftrag und die konkreten Weisungen der Staatsanwaltschaft warten müssen.

Ich ersuche um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.

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