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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-06-18

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit ist rechtstheoretisch inspiriert, atmet aber gar nicht den Geist der Praxis und berücksichtigt auch nicht die Notwendigkeiten, die aus der Praxis kommen. In der Praxis ist es so, dass nach dem ersten Zugriff sehr oft weitere Handlungen vorgenommen werden müssen. Können diese nicht angeordnet werden bzw. muss zuerst noch Rücksprache mit dem Staatsanwalt genommen werden, dann vergeht unter Umständen wertvolle Zeit. Spuren werden verwischt, es wird allenfalls Deliktsgut beiseitegeschafft, und die Möglichkeiten der Wahrheitsfindung werden eingeschränkt. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass wir durch eine Stärkung der Verteidigungsrechte nicht die Möglichkeiten der Wahrheitsfindung unnötig einschränken möchten. Und dies ist unnötig, denn die Verteidigungsrechte werden im nachgelagerten Verfahren durchaus gewahrt.

Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Thanei abzulehnen.

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