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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-06-18

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

In Artikel 128 geht es um die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Pflichtverteidigung aufgeboten sein muss. Der Bundesrat schlägt eine Frist von zehn Tagen vor, die Minderheit Menétrey-Savary beantragt fünf Tage. Diese Lösung entspricht auch eher der bundesrätlichen Botschaft, in welcher auf Seite 1178 deutlich gesagt wird, dass man sich fragen müsse, ob nicht bereits früher eine notwendige Verteidigung erforderlich sei. Dies insbesondere angesichts der besonderen Situation, in der sich verhaftete Beschuldigte zu Beginn der Untersuchungshaft befinden. Die Botschaft weist darauf hin, dass nach Artikel 130 Absatz 2 Buchstabe a für mittellose beschuldigte Personen bereits nach drei Tagen eine amtliche Verteidigung angeordnet werden kann. Das Problem aber ist, dass der Ständerat genau diese Passage gestrichen hat.

Die SP-Fraktion wird deshalb dem Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zustimmen.

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