Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

Nach der Minderheit ist hier - es geht wieder um einen Verteidiger, den man bestellen muss - eine notwendige Verteidigung bereits vor der ersten Einvernahme sicherzustellen, wenn bei der Einleitung des Vorverfahrens die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung erfüllt sind. Nach dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommissionsmehrheit ist die Verteidigung - wenn man also einen Anwalt haben muss - erst nach der ersten Einvernahme, aber jedenfalls vor der Eröffnung der Untersuchung sicherzustellen. Der Unterschied zwischen der Fassung gemäss Bundesrat und Mehrheit einerseits und der Minderheit andererseits ist nur in jenen Fällen von Bedeutung, wo die Verteidigung bestellt werden muss, weil die beschuldigte Person ihre Interessen wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen nicht hinreichend wahrnehmen kann. Ist die Verteidigung wegen der Dauer der Untersuchungshaft notwendig, so ist die Untersuchung ohnehin eröffnet, sodass in diesen Fällen die Verteidigung auch nach der Fassung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit sichergestellt werden muss.

Die von der Minderheit beantragte Änderung würde also im Wesentlichen dazu führen, dass beschuldigten Personen, die namentlich aufgrund der Sprache ihre Interessen nicht selber wahren können, bereits bei polizeilichen Einvernahmen im Ermittlungsverfahren eine Verteidigung beigeordnet werden müsste. Dies geht weit über das hinaus, was das geltende Recht in dieser Sache für richtig hält. Denn in diesem Verfahrensstadium ist der Tatverdacht unter Umständen noch sehr undeutlich. Es ist also noch keineswegs sicher, dass ein Verfahren weitergehen wird. Müsste auch in diesen Fällen immer eine Verteidigung sichergestellt werden, also auch gegen den Willen des Betreffenden, hätte das schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für die Kantone, denn in solchen Fällen dürften die betreffenden beschuldigten Personen zumeist nicht in der Lage sein, für die Verteidigungskosten aufzukommen.

Die von der Minderheit beantragte Änderung geht somit viel zu weit und ist abzulehnen. Wir sollten das auf diejenigen Fälle beschränken, in denen sich bereits klar ein konkretes Verfahren abzeichnet.