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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-19

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Die Minderheit will, dass Durchsuchungen, die in die Intimsphäre der Betroffenen eingreifen, in jedem Fall nur von einem Arzt oder von einer Ärztin oder einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt werden dürfen. Der Bundesrat schlägt Ihnen mit der Mehrheit vor, dass in dringenden Fällen von diesem Erfordernis abgewichen werden kann.

Es trifft zu, dass in den meisten Fällen die Zeit reicht, um einen Arzt oder eine Ärztin beizuziehen. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass in gewissen Fällen die Zeit nicht reicht; etwa dann, wenn zum Schutze der betreffenden Person oder der Umgebung ein im Intimbereich versteckter Gegenstand möglichst rasch behändigt werden können muss. Da haben die Strafverfolgungsbehörden ganze Reihen von Fällen aufgezählt. Ich möchte das jetzt hier nicht tun. Aber es ist eindeutig, das wissen Sie auch: In Fällen von versteckten Drogen, Gift und Sprengstoffen - vor allem im Falle von Sprengstoffen kann es sogar um Minuten gehen - brauchen Kriminelle gerne Verstecke, von denen sie wissen, dass darauf nicht sofort zugegriffen werden kann. Deshalb muss für solche Ausnahmefälle - und um solche handelt es sich - die Fassung der Mehrheit durchgesetzt werden.