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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-06-20

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Ich spreche hier für die grosse Mehrheit der SP-Fraktion. Nur eine kleine Minderheit sieht im abgekürzten Verfahren Vorteile. Entscheidend für die Ansicht der Mehrheit sind die Argumente des Experten für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Andreas Donatsch, der in der Kommission für Rechtsfragen zu einer Anhörung eingeladen worden ist. Seiner Ansicht nach hat das abgekürzte Verfahren schwere Mängel. Das Institut des abgekürzten Verfahrens kommt aus dem amerikanischen Recht und ist ein absoluter Fremdkörper in unserem Strafrecht. Es passt nicht hinein in ein Strafrecht wie das unsere, bei welchem der Staat einem Täter die Straftat nachweisen muss, um ihn verurteilen zu können. Anstatt ein Geständnis abzulegen, muss der Angeschuldigte beim abgekürzten Verfahren den Sachverhalt im Wesentlichen anerkennen. Prof. Donatsch kritisierte vor allem auch die Ungenauigkeit dieses Begriffs. Besonders schwerwiegend ist die Gefahr - das hat Frau Thanei bereits erwähnt -, dass ein Unschuldiger verurteilt wird oder dass jemand für etwas anderes verurteilt wird als für das, was er effektiv getan hat. Herr Professor Donatsch kritisierte auch die ungenügenden Überprüfungsmöglichkeiten durch den Richter. Zudem riskiert ein Angeschuldigter, dass er später erneut verfolgt wird. Der Grundsatz "Ne bis in idem", also "nie zweimal in der gleichen Sache", würde für ihn nicht gelten. Auch eine Revision wäre ausgeschlossen.

Am schwerwiegendsten ist jedoch unserer Meinung nach der Umstand, dass der Angeschuldigte im abgekürzten Verfahren auf zentrale Grundrechte verzichtet. Prof. Donatsch sagte dazu wörtlich: "Es fragt sich, ob bei Absprachen betreffend einen langfristigen Freiheitsentzug nicht der Kerngehalt" - ich wiederhole: der Kerngehalt - "des verfassungsmässigen Rechts auf persönliche Freiheit tangiert ist." Dazu möchten wir von der SP-Fraktion nicht Hand bieten.

Deshalb unterstützen wir die Anträge der Minderheit Thanei auf Streichung der Artikel 365 bis 369. Ich hoffe, Sie werden diesen Anträgen ebenfalls zustimmen.

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