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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-20

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel sollte man in erster Linie nicht nur juristisch denken. Es geht um die Frage, wann der Staatsanwalt - und selbstverständlich auch der Verteidiger - verpflichtet ist, vor dem Gericht aufzutreten und seine Sache persönlich zu vertreten, oder wann es genügt, dass er dem Gericht nur ein Dossier abgibt.

Sie müssen sehen, dass der Staatsanwalt mit dieser neuen Strafprozessordnung ein grosses Gewicht erhält. Er führt die Prozesse - da muss man Gegengewichte geben. Der Bundesrat hat Ihnen beantragt, dass die Staatsanwaltschaft vor [PAGE 1023] Gericht persönlich auftreten müsse, wenn sie eine unbedingte Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme verlangt. In der Vernehmlassung haben praktisch alle Beteiligten gefordert, dass ein stärkeres persönliches Auftreten der Staatsanwaltschaft verlangt werden müsse. Es ist eine Binsenwahrheit, und das wissen Sie als Politiker auch: Wenn man persönlich antreten und eine Sache vertreten muss, wenn man dabei ist und die Sache an Ort und Stelle verfolgen muss, dann gibt man sich wesentlich mehr Mühe, als wenn man nur ein Dossier abschicken kann, das vielleicht sogar andere bearbeitet haben. Ich bitte Sie, das hier zu berücksichtigen.

Der Ständerat hat eine etwas weiter gehende Fassung beschlossen, der wir uns noch anschliessen könnten: "Beantragt sie eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder eine freiheitsentziehende Massnahme ...." - er hat "unbedingte" noch weggelassen. Damit sind wir einverstanden. Aber Ihre Kommission geht jetzt sehr weit: Sie beantragt, dass der Staatsanwalt nur bei einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren oder einer freiheitsentziehenden Massnahme persönlich auftreten muss. Da bin ich der Meinung, dass Sie dem Staatsanwalt eine viel zu grosse Freiheit geben, wenn Sie das machen. Er kann sich bei all diesen Fällen mit dem Dossier begnügen.

Und das ist auch eine Abkehr vom Grundsatz. Viele Kantone haben sogar gefordert, dass die Staatsanwaltschaft immer, in jedem Fall, persönlich auftreten müsse. Das haben vor allem auch die Kreise verlangt, welche sich mit der Verteidigung befassen. Auch die Damen und Herren der bürgerlichen Seite sollten also der Minderheit Menétrey-Savary folgen, die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates beantragt. Alles andere hat zur Folge, dass es sich die Staatsanwaltschaft zu einfach machen kann. Nur das Dossier einreichen zu müssen ist natürlich eine Entlastung für die Staatsanwaltschaften; aber der Staatsanwalt hat hier ein grosses Gewicht.

Darum bitten wir Sie, der Minderheit Menétrey-Savary und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.