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Studer Heiner · Nationalrat · 2007-06-20

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Die SVP will mit ihren knallharten Fragen den Rechtsstaat schwächen. Wir EVP-Vertreter in diesem Rat wollen das Gegenteil. Demokratie, Volksrechte stehen nicht in einem Gegensatz zur Rechtsstaatlichkeit, sondern unsere politischen Entscheide aller Stufen müssen daraufhin überprüft werden können, ob sie vor dem übergeordneten Recht standhalten. Wir haben in diesem Saal schon mehrfach die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit für die Bundesentscheide gefordert. Die parlamentarische Initiative Zwygart wurde abgelehnt, meine parlamentarische Initiative, im Oktober 2005 eingereicht, wird am 11. Oktober dieses Jahres in der Kommission für Rechtsfragen behandelt. Es ist also zwei Jahre lang nichts gegangen. Bei diesem Thema wäre dies aber wichtig; denn gewisse Entscheide, auch auf Bundesebene, die - davon sind wir überzeugt - vor dem Recht auch nicht mehr ganz standhalten, müssten überprüft werden können.

Wir müssten bei der Erarbeitung der Steuergesetze auf eine alte Tugend zurückkommen. Ich habe Anfang der Siebzigerjahre im Aargauer Grossen Rat bei vielen Revisionen mitgemacht. Parallel dazu hat ein lieber Verwandter von mir, der auf der Tribüne sitzt, Karl Völlmin aus dem Baselbiet - er ist 89 Jahre alt und Fachmann in Steuerfragen -, Steuertarife berechnet. Damals ging man davon aus, es gebe eine Asymptote. Was heisst das? Das heisst, man berechnet die Steuertarife so, dass es schliesslich bei den Steuerpflichtigen in der obersten Kategorie einen Maximalsatz gibt und sich am Schluss die Kurve diesem Maximum nähert. Die Kurve steigt auch am Schluss noch etwas an; nie bleibt sie gleich oder geht degressiv hinunter. Das ist doch ein altes Prinzip. Nehmen Sie es wieder hervor, berechnen Sie die Steuertarife aufgrund dieses Grundsatzes, dann werden wir wieder einen guten Ausgangspunkt haben, um bessere und vor allem gerechtere Entscheide treffen zu können.