Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-11-28
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-11-28
Wortprotokoll
Es hat hier einen ganzen Strauss von Kürzungsanträgen. Ich möchte nur zu jenen etwas sagen, wo Minderheiten ein Anliegen vertreten, das auch für den Bundesrat wichtig ist. Die anderen Sachen, glaube ich, bringen die Weltgeschichte nicht in Unordnung.
Vielleicht zuerst zur Filmförderung: Der Bundesrat hat sich entschlossen, die Filmförderung doch beachtlich zu stärken. Er hat festgestellt, dass das überall in Europa der Fall ist, wir jedoch haben das seit vielen Jahren praktisch eingefroren. Es zeigt sich, dass plötzlich sehr viel bessere Projekte entstanden sind, dass die Qualität gestiegen ist, dass es bessere Gesuche gibt, dass vor allem auch die Produktionskosten recht beachtlich gestiegen sind. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man solle bei der Filmförderung doch ein Gleiches tun. Ich glaube, auf die Differenz von 300 000 Franken kommt es nicht an. Ich denke, dass man mit der Mehrheit leben kann.
Ich bitte Sie aber, die Minderheit Zuppiger abzulehnen.
Die zweite Frage betrifft die "Dienstleistungen Dritter" im Bundesamt für Gesundheit. Hier sind doch einige Projekte in Gefahr, die dem Bundesrat recht wichtig erscheinen. Es geht um verschiedene Vorbereitungsarbeiten bei tödlichen Grippeepidemien. Es geht um Tests für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Es geht um die biologische Sicherheit bei gentechnisch veränderten Organismen. Das sind alles Dinge, die man zeitgerecht voranbringen möchte.
Hier bitte ich Sie, mindestens die Minderheit II (Maillard) zu unterstützen, weil dort die Pandemie und Testentwicklung Creutzfeldt-Jakob noch als allerwichtigste drin enthalten sind. Am liebsten wäre uns der Entwurf des Bundesrates, aber wenn Sie schon etwas sparen wollen, dann stimmen Sie immerhin der Minderheit II zu.
Zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und zum Uno-Fonds gegen den Suchtmittelmissbrauch: Die WHO - das ist die erste Abstimmung - liegt uns deshalb am Herzen, weil der Sitz in Genf ist. Wir sind dort ein sehr guter Zahler, sind in der Spitzengruppe. Gut, die Schweiz muss das nicht überall sein. Wir finden aber doch, dass das bei einer Organisation, die an Produktivität, Profil und Effizienz gewinnt, richtig ist. Zugleich sind wir Sitzstaat. Ich glaube, das rechtfertigt es, dass man hier nicht kürzt. Auch im Interesse von "Genève internationale" wären wir froh, wenn Sie es hier beim Antrag der Minderheit Maillard belassen würden.
Beim Uno-Fonds für Suchtmittelmissbrauch geht es um die Unterstützung von Projekten vor allem der Drogenbekämpfung in Entwicklungsländern. Auch das ist eine wichtige Aufgabe; sie entspricht - so glaube ich - auch unserer humanitären Tradition. Hier geht es auch ein bisschen um unsere Verlässlichkeit, weil da Dinge eingeleitet sind, die man jetzt lieber nicht kürzen möchte.
Der letzte Punkt bei diesen Minderheitsanträgen ist noch die "Dienstleistung Dritter" beim Bundesamt für Sozialversicherung: Natürlich hat Frau Bangerter zu Recht gesagt, beispielsweise bei der AHV sei mit IDA-Fiso einiges gemacht worden. Der Bundesrat hat aber vor, doch noch ein Forschungsprogramm durchzuführen, das zu weiteren Erkenntnissen vor allem in Bezug auf den Umgang mit einer alternden Gesellschaft - Arbeitsfähigkeit im Alter und solchen Dingen - führen wird, die auch ökonomisch sehr wichtig sind. Es geht auch um die Überprüfung umstrittener medizinischer Leistungen gemäss KVG.
[PAGE 1260] Hier ist vertiefter Forschungsbedarf vorhanden, sodass ich Sie bitte, auch hier bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.
Ich habe gesehen, dass noch eine Reihe von Aufstockungsanträgen in der Höhe von nicht weniger als 60 Millionen Franken für den Nationalfonds vorliegen. Ein Antrag kommt von der liberalen Fraktion, es gibt einen Antrag Gadient, einen Antrag der SP-Fraktion und einen Antrag Neirynck. Ich möchte Sie bitten, diese Anträge, die eigentlich nur einer sind, abzulehnen. Ich glaube, gerade im Lichte dessen, was ich Ihnen heute morgen gesagt habe, sollten Sie solche Aufstockungen ohne Kommissionsberatung und vertiefte Überprüfung nicht einfach hier im Plenum wie aus der Hüfte geschossen genehmigen.
Ich darf Herrn Neirynck sagen - ich habe gestern bei seinem Eintretensvotum gut zugehört -, dass die Bundesbeiträge für Grundlagenforschung kontinuierlich zugenommen haben. Sie werden in den Jahren 2001-2004 um 6,3 Prozent zunehmen; das ist sehr viel mehr als der Durchschnitt der Gesamtausgaben des Bundes. Die Beiträge an den Nationalfonds erfahren in diesen Jahren - auch ohne die beantragte Aufstockung - bereits ein stolzes Wachstum von 6,5 Prozent, dessen kann sich im ganzen Bund kaum jemand erfreuen. Zudem wird dieser Beitrag mit zusätzlichen Mitteln im Umfang von 60 Millionen Franken aufgestockt; der Nationalfonds wird Rückstellungen bilden müssen. Der Gesetzgeber hat aber im Subventionsgesetz klar festgelegt, dass Finanzhilfen und Abgeltungen frühestens dann ausbezahlt werden, wenn und soweit Aufwendungen unmittelbar bevorstehen. Dieses Gebaren wäre aus unserer Sicht sogar gesetzwidrig; deshalb dürfen jetzt keine solchen Finanzhilfen ausgerichtet werden, mit denen Rückstellungen gebildet werden könnten.
Der Nationalfonds hat bereits aus den vergangenen Beitragsperioden Rückstellungen gebildet für noch nicht zugesprochene Beiträge. Das kann der Nationalfonds tun, wenn er nach seinen Statuten nichtaufgebrauchte Mittel später verwendet; das ist nicht derselbe Fall wie jener, den ich vorhin als Verletzung gesetzlicher Vorschriften bezeichnet habe. Das deutet aber darauf hin, dass die Beiträge früher wahrscheinlich eher zu hoch waren. Deshalb sollte man sie jetzt sicher nicht aufstocken.
In der Botschaft des Bundesrates über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie ist festgelegt, dass bis zum Ende der Beitragsperiode rund zwölf Forschungsschwerpunkte aufgebaut werden. Wir haben dafür auch Mittel im Umfang von 150 Millionen Franken vorgesehen. Die Arbeit in den Forschungsschwerpunkten ist noch nicht angelaufen, deshalb haben wir noch keine Ergebnisse über deren Wirksamkeit. Wir möchten das langfristig auf etwa zwanzig Projekte beschränken, die echte Kompetenzzentren sein sollen. Mit den zusätzlichen vierzehn würde diese Höchstzahl bereits in der Aufbauphase überschritten. Wir meinen auch, dass die Aufbauphase jetzt Testzwecken dient, ob das wirklich gut funktioniert, damit man allfällige Unzulänglichkeiten beheben kann.
Wir sind also der Meinung, dass die Anträge betreffend des Schweizerischen Nationalfonds abzulehnen sind, weil sie die Einführung eines vom Bundesrat bewusst kontrollierten Instrumentes unterlaufen und auch gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.